Wegzugssteuer-Rechner Dubai

Wegzugssteuer nach § 6 AStG berechnen

Was der Wegzug in die VAE bei Ihrer Beteiligung auslöst – mit Danho & Partner

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt, versteuert einen Gewinn, den es nie gegeben hat. Der Rechner zeigt die Größenordnung dieser fiktiven Veräußerung – die belastbare Beurteilung Ihres Falls erfolgt im persönlichen Gespräch.

1 Fiktive Veräußerung erkennen
2 Ratenzahlung über sieben Jahre
3 Rückkehrregelung prüfen
Fiktive Veräußerung

Ihre Beteiligung beim Wegzug

Geben Sie den Wert Ihrer Anteile und Ihre Anschaffungskosten an. Die Berechnung erfolgt ohne Erfassung persönlicher Daten.

Der Verkehrswert im Zeitpunkt des Wegzugs, in der Regel nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt.

Bei einer selbst gegründeten GmbH regelmäßig das eingezahlte Stammkapital.

Berechnungsgrundlage: § 6 AStG behandelt den Wegzug als Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert. Erfasst werden Beteiligungen von mindestens einem Prozent im Sinne des § 17 EStG, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Der Gewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren, also zu 60 Prozent Ihrem persönlichen Steuersatz, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Gerechnet wird mit einer Beteiligung von 100 Prozent. Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ihre rechnerische Belastung

Steuer bei Wegzug nach § 6 AStG

 

Fiktiver Gewinn
Wert abzüglich Anschaffungskosten
Effektive Belastung
bezogen auf den fiktiven Gewinn
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Wir prüfen, ob die Wegzugsbesteuerung in Ihrem Fall überhaupt ausgelöst wird, welche Gestaltungen vor dem Wegzug noch offenstehen und wie sich Ratenzahlung und Rückkehrregelung nutzen lassen.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine überschlägige Orientierung auf Grundlage vereinfachter Annahmen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Nicht berücksichtigt sind unter anderem die Bewertung der Anteile, Freibeträge nach § 17 Absatz 3 EStG, Beteiligungsquoten unter 100 Prozent, Verlustvorträge, die Rückkehrregelung nach § 6 Absatz 3 AStG sowie Sonderfälle bei Schenkung, Erbfall und Umwandlung. Maßgeblich bleibt die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts durch Ihren Steuerberater in Deutschland und durch uns für die Seite der Emirate.

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Danho & Partner Wirtschaftskanzlei LLC-FZ – deutschsprachig, mit Sitz in Dubai.

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