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Firmengründung Dubai: Voraussetzungen an Person, Unterlagen und Tätigkeit

Die Frage nach den Voraussetzungen wird meist mit der Standortwahl beantwortet. Dabei entscheidet sich vorher etwas anderes: ob Sie persönlich und dokumentarisch überhaupt gründungsfähig sind und ob Ihre Tätigkeit lizenzierbar ist. Beides lässt sich in einer Stunde klären – und beides bremst Gründungen aus, wenn es übersprungen wird.

Was Sie als Person mitbringen müssen

  • Volljährigkeit und ein Reisepass mit ausreichender Restlaufzeit, üblich sind sechs Monate
  • Saubere KYC-Prüfung – Behörden und Banken gleichen gegen Sanktions- und PEP-Listen ab
  • Nachvollziehbare Mittelherkunft – spätestens die Bank fragt danach, oft mit Kontoauszügen der letzten sechs Monate
  • Ein Geschäftsmodell, das sich beschreiben lässt – Website, Referenzen oder Verträge helfen später bei der Kontoeröffnung

Ein Studium, eine Berufszulassung oder Branchenerfahrung sind für die meisten Tätigkeiten nicht erforderlich. Ausnahmen bilden regulierte Bereiche wie Medizin, Recht, Bildung und Finanzdienstleistungen – dort verlangen die zuständigen Behörden Qualifikationsnachweise.

Die Unterlagen im Überblick

DokumentFür wenBesonderheit
Reisepasskopie in Farbealle Gesellschafterzusätzlich Visastempel der letzten Einreise
Wohnsitznachweisnatürliche PersonenStrom- oder Telefonrechnung, nicht älter als drei Monate
Handelsregisterauszug und SatzungGesellschaften als GesellschafterApostille und beglaubigte Übersetzung nötig
GesellschafterbeschlussGesellschaften als Gesellschaftermuss die Gründung und den Vertreter benennen
Lebenslauf oder Firmenprofilje nach Zonewird bei der Kontoeröffnung ohnehin verlangt

Apostille und Übersetzung kosten typischerweise 200 bis 800 EUR und brauchen ein bis drei Wochen. Das ist der häufigste Grund, warum sich ein Gründungstermin verschiebt.

Die Tätigkeit bestimmt alles Weitere

In den VAE ist die Geschäftstätigkeit nicht frei formuliert, sondern wird aus einem Katalog gewählt – über 2.000 Einträge, gruppiert in Lizenzarten. Aus dieser Wahl folgt:

  • welche Lizenz Sie brauchen und was sie kostet
  • ob Zusatzgenehmigungen weiterer Behörden nötig sind
  • ob eine Free Zone die Tätigkeit überhaupt führt
  • ob die Einkünfte als qualifizierend im Sinne der Free-Zone-Regelung gelten können

Wer die Aktivität falsch wählt, riskiert Bußgelder und im Wiederholungsfall den Entzug der Lizenz.

Was ausdrücklich keine Voraussetzung ist

  • Mindestkapital – in den meisten Free Zones ist keines einzuzahlen
  • Lokaler Sponsor – seit den Reformen von 2021 in den meisten Sektoren entfallen
  • Arabischkenntnisse – die Behördenkommunikation läuft auf Englisch
  • Wohnsitz in den VAE – für die Gründung selbst nicht nötig, für den Betrieb praktisch schon

Wie wir die Reihenfolge sehen

Aus unserer Erfahrung liegt der teuerste Fehler nicht in der Wahl der Zone, sondern in der Wahl der Aktivität. Sie wird oft nach dem günstigsten Paketpreis getroffen und passt dann nicht zum tatsächlichen Geschäft. Eine spätere Änderung ist möglich, kostet aber Gebühren, Zeit und im ungünstigen Fall die Kontoverbindung, weil die Bank die Abweichung zwischen Lizenz und Zahlungsströmen bemerkt.

Unsere Empfehlung deshalb: erst die Tätigkeit im Katalog festnageln, dann die Zone suchen, die sie führt – nicht umgekehrt.

Checkliste vor dem Start

  • Ist Ihre Tätigkeit im Aktivitätskatalog eindeutig zuzuordnen?
  • Fällt sie unter eine genehmigungspflichtige Kategorie?
  • Liegen Apostille und Übersetzungen vor, falls eine Gesellschaft Gesellschafter wird?
  • Können Sie die Mittelherkunft belegen?
  • Wie viele Visa brauchen Sie – heute und in zwei Jahren?

Den kompletten Ablauf einer Unternehmensgründung in den VAE mit Fristen und Kostenrahmen haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

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Hannes Danho

Managing Director – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner is a German-speaking business law firm in the DIFC, Dubai. We support entrepreneurs from the DACH region with company formation, taxes and banking in the UAE.

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