Steuern

Wegzugsbesteuerung: Was beim Umzug nach Dubai anfällt

Die Wegzugsbesteuerung ist der teuerste Posten, den ein Umzug nach Dubai auslösen kann – und der am häufigsten übersehene. Sie besteuert einen Gewinn, den niemand realisiert hat: Beim Wegzug behandelt das Finanzamt Ihre Beteiligung so, als hätten Sie sie an diesem Tag verkauft.

Wen es trifft

Nach § 6 des Außensteuergesetzes greift die Regel, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Sie halten mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft – GmbH, AG oder auch einer ausländischen Gesellschaft
  • Sie geben die unbeschränkte Steuerpflicht auf, etwa durch Wegzug

Die Schwelle von einem Prozent ist niedriger, als viele annehmen. Wer an einer GmbH mit fünf Gesellschaftern beteiligt ist, liegt fast immer darüber.

Wie hoch die Steuer ausfällt

Bemessungsgrundlage ist der Wert der Anteile am Wegzugstag abzüglich der Anschaffungskosten. Besteuert wird nach dem Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent des fiktiven Gewinns fließen in die Einkommensteuer, mit Ihrem persönlichen Satz und Solidaritätszuschlag.

PositionBeispiel
Wert der Anteile am Wegzugstag2.000.000 EUR
Anschaffungskosten25.000 EUR
Fiktiver Veräußerungsgewinn1.975.000 EUR
Davon steuerpflichtig (60 %)1.185.000 EUR

Was daraus an Steuer wird, hängt vom persönlichen Satz ab – bei einem hohen Einkommen liegt die Belastung im hohen sechsstelligen Bereich. Zahlbar, ohne dass ein Euro geflossen wäre.

Was sich seit 2022 geändert hat

Früher konnten Wegzügler innerhalb der EU und des EWR die Steuer unbefristet und zinslos stunden. Diese Möglichkeit ist mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2022 entfallen.

Geblieben ist eine Ratenzahlung: Auf Antrag lässt sich die festgesetzte Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichten. Die Raten sind zinslos, werden aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt. Das bindet Vermögen über die gesamte Laufzeit – ein Punkt, der in der Planung gern untergeht.

Für den Wegzug in die Emirate ist diese Änderung besonders relevant, weil die VAE ohnehin außerhalb von EU und EWR liegen. Eine Sonderbehandlung gab es hier auch vorher nicht.

Die Verschärfung seit 2025: Fonds und ETFs

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1. Januar 2025 auf Investmentanteile ausgeweitet. Sie steht jetzt in § 19 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes.

  • Erfasst sind Investmentanteile, wenn Sie mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile halten oder die Anschaffungskosten bei mindestens 500.000 Euro liegen
  • Die Schwellen gelten je Fonds – eine Zusammenrechnung mehrerer Fonds findet nicht statt
  • Für Anteile an Spezial-Investmentfonds im Privatvermögen sieht § 49 Absatz 5 InvStG keine Schwelle vor
  • Einzelne Aktien unterhalb eines Prozents am Unternehmen bleiben weiterhin außen vor

Ein breit gestreutes Depot ist damit nicht betroffen. Wer aber 600.000 Euro in einem einzelnen ETF hält, sehr wohl.

Die Rückkehrregelung

Wer nur vorübergehend wegzieht und innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt, kann die Steuer rückgängig machen. Auf Antrag lässt sich diese Frist auf bis zu zwölf Jahre verlängern.

Das ist keine Gestaltung, sondern eine Rückfallebene. Wer den Wegzug ernsthaft plant, sollte nicht damit kalkulieren – die Rückkehr müsste tatsächlich stattfinden.

Meldepflichten

Der Wegzug ist dem Finanzamt anzuzeigen. Seit dem 1. Januar 2026 stellt die Verwaltung dafür ein amtliches Formular im Formular-Management-System bereit, das auch die neuen Fälle nach dem Investmentsteuergesetz abdeckt.

Läuft eine Ratenzahlung, kommt eine jährliche Pflicht hinzu: Anschrift und fortbestehender Anteilsbesitz sind zu bestätigen, solange Raten offen sind. Versäumnisse können die Ratenzahlung zu Fall bringen und die Restschuld sofort fällig stellen.

Was in der Praxis funktioniert – und was nicht

Die häufigste Fehlannahme: Das Zielland ändere etwas an der Höhe. Das tut es nicht. Die Steuer knüpft an das Ereignis Wegzug an, nicht daran, wohin Sie ziehen. Dubai, Zypern oder Portugal führen zur selben Rechnung.

Was das Zielland beeinflusst, ist alles danach: die laufende Besteuerung, die Ansässigkeit, die Frage nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit Ende 2021 keines mehr – das macht die Planung anspruchsvoller, nicht die Wegzugsteuer selbst.

Gestaltungen setzen deshalb vor dem Wegzug an, nicht danach: die Struktur der Beteiligung, der Bewertungszeitpunkt, gegebenenfalls eine Umwandlung. Alle diese Wege brauchen Vorlauf und die Beteiligung Ihres deutschen Steuerberaters.

Wie wir das einordnen

Unsere Rollenteilung ist klar: Wir bauen und dokumentieren die Seite der Emirate. Die Wegzugsbesteuerung ist deutsches Recht und gehört in die Hände eines deutschen Steuerberaters.

Was wir aus der Begleitung sagen können: Der teuerste Fehler ist der Zeitpunkt. Wer zuerst umzieht und dann rechnen lässt, hat keine Gestaltungsmöglichkeit mehr – die Steuer ist mit dem Wegzug entstanden. Wer zwölf bis vierundzwanzig Monate vorher plant, hat sie.

Unser Rat: Lassen Sie die Beteiligung bewerten, bevor Sie einen Termin für die Abmeldung setzen. Und klären Sie parallel, ob Sie Fonds oberhalb der neuen Schwellen halten – dieser Punkt ist so neu, dass er selbst in Beratungsgesprächen noch untergeht.

Vor dem Wegzug klären

  • Halten Sie mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft?
  • Waren Sie sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig?
  • Liegt ein Einzelfonds bei Anschaffungskosten über 500.000 Euro?
  • Können Sie eine Sicherheitsleistung für die Ratenzahlung stellen?
  • Ist eine Rückkehr innerhalb von sieben Jahren realistisch oder ausgeschlossen?

Stand: 28. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Wie sich der Aufbau in den Emiraten daran anschließt, steht auf unserer Seite zur Steuerplanung.

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Hannes Danho

Managing Director – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

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