Viele Unternehmer gründen in Dubai und behalten ihre Wohnung in Deutschland – als Rückzugsort, wegen der Familie oder weil der Umzug später kommen soll. Steuerlich ist das die anspruchsvollste aller Konstellationen. Sie ist möglich, aber sie verlangt Planung vor der Gründung, nicht danach.
Eine Emirates ID und ein Residence Visa der VAE beenden Ihre deutsche Steuerpflicht nicht. Maßgeblich sind zwei Anknüpfungspunkte:
Liegt einer der beiden vor, bleiben Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und zwar mit Ihrem Welteinkommen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Damit fehlt die Norm, die eine Doppelansässigkeit auflösen würde. Ein Tax Residency Certificate der VAE belegt die Ansässigkeit nach emiratischem Recht – gegenüber dem deutschen Finanzamt ist es ein Indiz, mehr nicht.
| Thema | Norm | Auslöser | Folge |
|---|---|---|---|
| Ort der Geschäftsleitung | §§ 10, 12 AO | Entscheidungen werden faktisch aus Deutschland getroffen | Die Dubai-Gesellschaft wird in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig |
| Hinzurechnungsbesteuerung | §§ 7–14 AStG | Beherrschung, passive Einkünfte, Belastung unter 15 % | Gewinne der VAE-Gesellschaft werden Ihnen persönlich zugerechnet |
| Wegzugsbesteuerung | § 6 AStG | greift erst bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht | Fiktive Veräußerung von Anteilen ab 1 % |
Der zweite Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Die 9 % Körperschaftsteuer der VAE liegen unter der Niedrigsteuergrenze von 15 %, der Nullsatz für Free-Zone-Gesellschaften erst recht. Die Einführung der Corporate Tax hat die Hinzurechnungsfrage also nicht entschärft, sondern lediglich ihre Rechenbasis verändert.
Wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben, muss die Gesellschaft in Dubai umso deutlicher dort verankert sein. Belegbar sind:
Der Doppelwohnsitz ist aus unserer Sicht die Variante mit dem größten Korrekturbedarf – meist deshalb, weil die Gesellschaft bereits steht, bevor jemand die deutsche Seite geprüft hat. Wer die Wohnung in Deutschland nicht aufgeben will, sollte die Struktur entsprechend dimensionieren: eher Mainland mit echtem Büro und Personal als eine schlanke Free-Zone-Hülle, und eher operative Tätigkeit vor Ort als eine reine Holding. Andernfalls entsteht eine Konstruktion, die auf dem Papier funktioniert und in der Betriebsprüfung nicht.
Unsere Linie dabei ist klar: Wir klären und dokumentieren die Seite der VAE vollständig. Ob die Struktur in Deutschland anerkannt wird, beurteilt Ihr dortiger Steuerberater – wir liefern ihm die Unterlagen dafür.
Diese fünf Antworten entscheiden über die Struktur. Den vollständigen Ablauf, die Kostenrahmen und die Fristen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Firmengründung in Dubai.
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