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Firma in Dubai gründen mit Wohnsitz in Deutschland: Was steuerlich wirklich passiert

Viele Unternehmer gründen in Dubai und behalten ihre Wohnung in Deutschland – als Rückzugsort, wegen der Familie oder weil der Umzug später kommen soll. Steuerlich ist das die anspruchsvollste aller Konstellationen. Sie ist möglich, aber sie verlangt Planung vor der Gründung, nicht danach.

Der Wohnsitz entscheidet, nicht das Visum

Eine Emirates ID und ein Residence Visa der VAE beenden Ihre deutsche Steuerpflicht nicht. Maßgeblich sind zwei Anknüpfungspunkte:

  • Wohnsitz nach § 8 AO – eine Wohnung, die Sie innehaben und tatsächlich nutzen können. Ein Schlüssel bei den Eltern kann bereits genügen.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO – mehr als sechs Monate zusammenhängender Aufenthalt in Deutschland.

Liegt einer der beiden vor, bleiben Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und zwar mit Ihrem Welteinkommen.

Ohne Abkommen gibt es keinen Ausweg über das DBA

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Damit fehlt die Norm, die eine Doppelansässigkeit auflösen würde. Ein Tax Residency Certificate der VAE belegt die Ansässigkeit nach emiratischem Recht – gegenüber dem deutschen Finanzamt ist es ein Indiz, mehr nicht.

Die drei Prüfpunkte, die Ihr deutscher Berater beurteilen muss

ThemaNormAuslöserFolge
Ort der Geschäftsleitung§§ 10, 12 AOEntscheidungen werden faktisch aus Deutschland getroffenDie Dubai-Gesellschaft wird in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig
Hinzurechnungsbesteuerung§§ 7–14 AStGBeherrschung, passive Einkünfte, Belastung unter 15 %Gewinne der VAE-Gesellschaft werden Ihnen persönlich zugerechnet
Wegzugsbesteuerung§ 6 AStGgreift erst bei Aufgabe der unbeschränkten SteuerpflichtFiktive Veräußerung von Anteilen ab 1 %

Der zweite Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Die 9 % Körperschaftsteuer der VAE liegen unter der Niedrigsteuergrenze von 15 %, der Nullsatz für Free-Zone-Gesellschaften erst recht. Die Einführung der Corporate Tax hat die Hinzurechnungsfrage also nicht entschärft, sondern lediglich ihre Rechenbasis verändert.

Woran sich echte Substanz zeigt

Wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben, muss die Gesellschaft in Dubai umso deutlicher dort verankert sein. Belegbar sind:

  • Eigene Geschäftsräume mit Mietvertrag oder Ejari – ein reiner Flexi-Desk trägt nicht
  • Personal vor Ort mit Arbeitsverträgen, Visa und Gehaltsläufen über das WPS
  • Protokolle von Geschäftsführerbeschlüssen mit Ort und Anwesenheit
  • Ein Bankkonto mit realem Zahlungsverkehr statt reiner Durchleitung
  • Ein- und Ausreisenachweise, die Ihre tatsächliche Anwesenheit dokumentieren

Wie wir diese Konstellation einschätzen

Der Doppelwohnsitz ist aus unserer Sicht die Variante mit dem größten Korrekturbedarf – meist deshalb, weil die Gesellschaft bereits steht, bevor jemand die deutsche Seite geprüft hat. Wer die Wohnung in Deutschland nicht aufgeben will, sollte die Struktur entsprechend dimensionieren: eher Mainland mit echtem Büro und Personal als eine schlanke Free-Zone-Hülle, und eher operative Tätigkeit vor Ort als eine reine Holding. Andernfalls entsteht eine Konstruktion, die auf dem Papier funktioniert und in der Betriebsprüfung nicht.

Unsere Linie dabei ist klar: Wir klären und dokumentieren die Seite der VAE vollständig. Ob die Struktur in Deutschland anerkannt wird, beurteilt Ihr dortiger Steuerberater – wir liefern ihm die Unterlagen dafür.

Was Sie vor der Gründung klären sollten

  • Bleibt die Wohnung in Deutschland, oder ist ein späterer Wegzug geplant?
  • Wo werden die Geschäftsentscheidungen tatsächlich getroffen, und wer trifft sie?
  • Sind die Einkünfte aktiv oder passiv im Sinne des AStG?
  • Welche Substanz können Sie in Dubai realistisch aufbauen und finanzieren?
  • Wie viele Tage pro Jahr werden Sie tatsächlich vor Ort sein?

Diese fünf Antworten entscheiden über die Struktur. Den vollständigen Ablauf, die Kostenrahmen und die Fristen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Firmengründung in Dubai.

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Hannes Danho

Managing Director – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner is a German-speaking business law firm in the DIFC, Dubai. We support entrepreneurs from the DACH region with company formation, taxes and banking in the UAE.

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Our office is strategically positioned in the heart of Dubai and offers convenient access to major landmarks, transport hubs and the  international airport.

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