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Firma in Dubai gründen mit Wohnsitz in Deutschland: Was steuerlich wirklich passiert

Eine Firma in Dubai gründen und weiterhin in Deutschland wohnen – diese Konstellation ist rechtlich möglich, aber sie ist die anspruchsvollste von allen. Denn die Gesellschaft steht dann zwischen zwei Steuersystemen, und beide erheben Anspruch.

Was in dieser Konstellation gilt

Die Gründung selbst setzt keinen Wohnsitz in den Emiraten voraus. Eine Free-Zone-Gesellschaft lässt sich auch dann anmelden, wenn Sie in Deutschland gemeldet bleiben. Die Frage ist nicht, ob es geht, sondern welche Folgen es hat.

EbeneDeutschlandVAE
Persönliche Steuerpflichtbleibt bei Wohnsitz bestehenkeine Einkommensteuer
Gesellschaftggf. Hinzurechnung0 % oder 9 % Körperschaftsteuer
Ort der Geschäftsleitungentscheidendentscheidend
Doppelbesteuerungsabkommenseit Ende 2021 keinesseit Ende 2021 keines

Der Ort der Geschäftsleitung entscheidet

Eine Gesellschaft wird dort besteuert, wo sie tatsächlich geleitet wird – nicht dort, wo sie eingetragen ist. Wer die Entscheidungen vom Schreibtisch in Deutschland trifft, riskiert, dass das deutsche Finanzamt die Gesellschaft als hier ansässig behandelt.

  • Wo werden Verträge verhandelt und unterschrieben?
  • Von wo aus werden Mitarbeiter angewiesen und Preise festgelegt?
  • Wo finden Gesellschafterversammlungen statt und wie sind sie protokolliert?
  • Wie viele Tage im Jahr sind Sie tatsächlich vor Ort?

Diese Fragen entscheiden über die steuerliche Zuordnung. Eine Lizenz und ein Flexi-Desk reichen nicht, wenn die Leitung nachweislich woanders sitzt.

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz

Hält eine in Deutschland ansässige Person eine Mehrheit an einer niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaft, die passive Einkünfte erzielt, greifen die Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung. Die Gewinne werden dann dem Gesellschafter zugerechnet und in Deutschland versteuert – unabhängig davon, ob ausgeschüttet wurde.

Als passiv gelten unter anderem Zinsen, Lizenzeinnahmen und bestimmte Dienstleistungen an nahestehende Personen. Aktive Tätigkeit mit eigener Substanz vor Ort fällt in der Regel nicht darunter. Wo genau die Grenze verläuft, ist eine Einzelfallfrage und gehört vom deutschen Berater geprüft.

Fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 31. Dezember 2021 kein Abkommen mehr. Damit fehlt das Instrument, das eine Doppelerfassung sonst auflösen würde. Wird dieselbe Einkunft in beiden Staaten erfasst, gibt es keine Norm, die einem der beiden den Vortritt lässt.

Das ist der Grund, warum diese Konstellation mehr Sorgfalt verlangt als eine Gründung mit vollständigem Wegzug. Bei einem echten Umzug stellt sich die Frage gar nicht erst.

Substanz: was Behörden und Banken darunter verstehen

Substanz ist der Begriff, an dem die ganze Konstellation hängt. Gemeint ist, dass die Gesellschaft dort tatsächlich wirtschaftet, wo sie eingetragen ist. Für die Steuerbehörden der Emirate ist das relevant, wenn der Nullsatz einer Free-Zone-Gesellschaft beansprucht wird; für das deutsche Finanzamt, wenn es um die Hinzurechnung geht.

  • Ein Büro, das über eine reine Zustelladresse hinausgeht
  • Personal vor Ort oder nachweislich dort erbrachte Leistungen
  • Kosten, die zur behaupteten Tätigkeit passen – Miete, Gehälter, Lizenzgebühren
  • Entscheidungen, die dokumentiert vor Ort getroffen werden
  • Ein Bankkonto in den Emiraten, über das der Zahlungsverkehr tatsächlich läuft

Je mehr dieser Punkte erfüllt sind, desto belastbarer ist die Struktur. Umgekehrt gilt: Wer keinen einzigen davon vorweisen kann, hat eine Gesellschaft, die einer Prüfung nicht standhält – in Deutschland nicht und in den Emiraten ebenso wenig.

Der Aufbau von Substanz kostet Geld und verlangt Präsenz. Genau das ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob eine Gründung ohne Wegzug wirtschaftlich sinnvoll bleibt oder ob der vollständige Umzug am Ende der einfachere Weg ist.

Wann die Konstellation dennoch funktioniert

  • Als Beteiligung an einer Gesellschaft, die von Partnern vor Ort geführt wird
  • Als Minderheitsbeteiligung ohne beherrschenden Einfluss
  • Bei operativer Tätigkeit mit echter Substanz in den Emiraten – Büro, Personal, Entscheidungen vor Ort
  • Als Vorbereitung eines späteren Umzugs, mit klarem Zeitplan

Was in der Praxis schiefgeht

  • Die Gesellschaft existiert nur auf dem Papier, während das Geschäft unverändert aus Deutschland läuft
  • Rechnungen gehen an dieselben deutschen Kunden wie zuvor, nur mit anderem Briefkopf
  • Es gibt kein Personal und keine Entscheidungen vor Ort
  • Die Bank verweigert das Konto, weil das Geschäftsmodell keinen Bezug zu den Emiraten erkennen lässt

Der letzte Punkt trifft am schnellsten: Noch bevor das Finanzamt Fragen stellt, scheitert die Struktur an der Kontoeröffnung.

Wie wir diese Konstellation einordnen

Wer in Deutschland wohnen bleibt und sich von einer Gesellschaft in Dubai eine niedrigere Steuerlast verspricht, wird in den meisten Fällen enttäuscht. Die Ersparnis, mit der geworben wird, setzt einen tatsächlichen Wegzug voraus – nicht nur eine Eintragung.

Sinnvoll ist die Gründung ohne Wegzug dann, wenn ein echter unternehmerischer Grund dahintersteht: ein Markt in der Region, Partner vor Ort, ein Standort für internationale Kunden. Dann trägt die Struktur, weil sie einem Zweck folgt und nicht einer Steuererwartung.

Unser Rat: Klären Sie zuerst mit Ihrem deutschen Steuerberater, was ein Wegzug für Sie bedeuten würde. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich sinnvoll über die Struktur in den Emiraten sprechen. Wir liefern für dieses Gespräch die Unterlagen und stimmen uns auf Wunsch direkt mit ihm ab.

Vor der Entscheidung klären

  • Bleibt der Wohnsitz in Deutschland dauerhaft bestehen?
  • Wer trifft die unternehmerischen Entscheidungen und von wo aus?
  • Sind die Einkünfte aktiv oder passiv im Sinne des Außensteuergesetzes?
  • Halten Sie Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft ab einem Prozent?
  • Können Sie Substanz in den Emiraten aufbauen und belegen?

Wie eine Firmengründung in Dubai abläuft und welche Strukturen zur Wahl stehen, haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

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Firma gründen in Dubai 2026

25 Seiten zu Gründung, Buchhaltung, Steuern und Bankkonto in den VAE.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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