Seit die VAE eine Corporate Tax erheben, hat sich für Unternehmen einiges geändert. Wenn Sie in Dubai oder einem anderen Emirat aktiv sind, egal ob auf dem Mainland oder in einer Freezone, sollten Sie zwei Dinge klären: Sind Sie registrierungspflichtig? Und wie erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Federal Tax Authority (FTA) pünktlich?
Danho & Partner Wirtschaftskanzlei LLC-FZ begleitet deutschsprachige Unternehmer und DACH-Unternehmen in Dubai Schritt für Schritt: von der ersten Registrierung über die Steuererklärung bis zur laufenden Dokumentation.
Compliance-Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der VAE-Steuerbehörde (FTA).
Die VAE besteuern die Gewinne juristischer Personen. Das gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Der Satz liegt bei 9 % auf steuerpflichtige Gewinne, die eine Freigrenze von AED 375.000 überschreiten. Bleiben Ihre Gewinne unter dieser Schwelle, zahlen Sie keine Corporate Tax.
Als Basis für den steuerpflichtigen Gewinn dient Ihr handelsrechtlicher Jahresüberschuss. Diesen passen Sie dann nach den Vorgaben der FTA steuerlich an.
Compliance-Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der VAE-Steuerbehörde (FTA).
Die kurze Antwort: fast jede juristische Person, die in den VAE gegründet wurde oder hier als ansässig gilt, muss sich bei der FTA für die Corporate Tax registrieren. Dazu zählen vor allem:
Entscheidend ist die VAE-Gesellschaft, nicht Ihre Branche. Das gilt ausdrücklich auch für digitale Geschäftsmodelle und Agenturen: Wer als Coach, Online-Dienstleister, Content-Creator oder über eine Marketing- oder Beratungsagentur eine VAE-Gesellschaft führt, muss sich genauso registrieren wie ein klassischer Handels- oder Produktionsbetrieb. Dass Sie rein online oder ortsunabhängig arbeiten, ändert nichts daran, sobald eine in den VAE gegründete oder ansässige juristische Person dahintersteht.
Einzelne Kategorien sind von der Steuer befreit, etwa staatliche Einrichtungen oder qualifizierte öffentliche Wohlfahrtsorganisationen. Ob Ihr Unternehmen darunterfällt, sehen wir uns im Einzelfall an.
Für kleinere Unternehmen gibt es außerdem das Small Business Relief: Liegt Ihr Umsatz je Steuerjahr bei bis zu AED 3.000.000, können Sie auf Antrag so behandelt werden, als hätten Sie keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielt. Sie treffen diese Wahl pro Steuerjahr neu. Für Qualifying Free Zone Persons ist sie nicht möglich.
Bei Mainland-Gesellschaften lohnt sich ein Blick auf die Registrierung im Zusammenhang mit Ihrer Gesellschaftsstruktur. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Unternehmensgründung auf dem Mainland in Dubai.
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Die FTA setzt je nach Unternehmenstyp eigene Fristen. Welche für Sie gilt, hängt vom Gründungsdatum und der Art Ihrer Gesellschaft ab.
Bei bestehenden juristischen Personen richtet sich die Frist nach dem Monat, in dem Ihre Lizenz ausgestellt wurde (FTA Decision No. 3 of 2024). Ein paar Beispiele: Lizenz im Januar/Februar → Frist 31. Mai 2024, Lizenz im März/April → 30. Juni 2024, Lizenz im Oktober/November → 30. November 2024. Neu gegründete Gesellschaften (Gründung ab dem 1. März 2024) haben 3 Monate ab dem Gründungsdatum Zeit. Ihre genaue Frist ergibt sich also aus dem Ausstellungsmonat der Lizenz oder dem Gründungsdatum, das klären wir für Sie individuell.
Verpassen Sie eine Frist, drohen Verwaltungsstrafen. Deshalb raten wir meist dazu, sich früh zu registrieren, auch wenn Ihr erstes Geschäftsjahr noch läuft.
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Auch Freezone-Gesellschaften fallen unter die UAE Corporate Tax und müssen sich registrieren. Gleichzeitig gibt es die Qualifying Free Zone Person (QFZP). Als QFZP profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einem begünstigten Steuersatz auf sogenanntes „Qualifying Income".
Die Voraussetzungen dafür sind anspruchsvoll. Dazu gehören unter anderem:
Nicht jede Einnahme einer QFZP ist automatisch Qualifying Income. Verdienen Sie zum Beispiel an Kunden auf dem Mainland, kann dafür je nach Fall der Satz von 9 % gelten.
Gerade Online-Dienstleister und digitale Geschäftsmodelle arbeiten oft aus einer Freezone heraus, etwa Coaches, Agenturen oder Anbieter digitaler Leistungen mit überwiegend internationaler Kundschaft. Für Sie kann der QFZP-Status besonders spannend sein, weil ein großer Teil Ihrer Einkünfte aus grenzüberschreitenden Leistungen stammt und unter Umständen als Qualifying Income zählt. Ob das bei Ihnen passt und wie Ihre einzelnen Einkunftsarten einzuordnen sind, sehen wir uns im Einzelfall an.
Wenn Sie eine Freezone-Gesellschaft gründen oder schon gegründet haben, ordnen Sie Ihr Geschäftsmodell am besten früh steuerlich ein. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Freezone-Gründung.
Compliance-Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der VAE-Steuerbehörde (FTA).
Sie registrieren sich online über das FTA-Portal EmaraTax. In der Regel läuft das in vier Schritten:
Danho & Partner begleitet Sie durch den gesamten Ablauf: Wir prüfen Ihre Dokumente, übernehmen die Registrierung im Portal und legen die Bestätigung in Ihrer Unternehmensakte ab.
Compliance-Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der VAE-Steuerbehörde (FTA).
Mit der Registrierung ist es nicht getan. Als registriertes Unternehmen reichen Sie jedes Jahr eine Corporate Tax Return bei der FTA ein und zahlen die fällige Steuer.
Das gehört laufend dazu:
Ohne saubere Buchhaltung geht ein korrektes Corporate Tax Filing nicht. Unsere Leistungen rund um Buchhaltung und Tax Registration liefern die Basis, auf der Ihr steuerliches Reporting aufbaut.
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Viele Unternehmen in den VAE sind für beides registriert: für die Mehrwertsteuer (VAT) und für die Corporate Tax. Die beiden Systeme rechnen unterschiedlich, haben eigene Fristen und eigene Berichtspflichten. Betrachten Sie sie am besten zusammen. So vermeiden Sie Widersprüche in den Unterlagen und sparen sich doppelte Arbeit.
Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zu den VAT-Registrierungspflichten.
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Deutschsprachige Beratung in Dubai. Hannes Danho und sein Team sprechen mit DACH-Unternehmern Deutsch. Keine Sprachbarriere, keine Missverständnisse, ein fester Ansprechpartner.
Mehr als 10 Jahre unternehmerische Erfahrung. Hannes Danho hat mehr als zehn Jahre unternehmerische Erfahrung und begleitet Mandanten seit über sieben Jahren rund um Unternehmensstruktur, Corporate Tax, VAT und laufende Compliance.
Klare Prozesse statt Ad-hoc-Beratung. Wir begleiten Sie von der ersten Registrierung über das jährliche Filing bis zur laufenden Buchhaltung, mit klaren Zuständigkeiten und festen Abläufen.
Standort: DIFC Gate Village 3. Als Kanzlei vor Ort kennen wir die lokalen Regeln aus erster Hand und sind im regionalen Business-Umfeld gut vernetzt.
Muss ich mein Freezone-Unternehmen für die Corporate Tax registrieren?
Ja. Freezone-Gesellschaften müssen sich registrieren, egal ob sie den Status einer Qualifying Free Zone Person (QFZP) anstreben. Der QFZP-Status wirkt sich nur auf den Steuersatz für bestimmte Einkünfte aus, die Registrierungspflicht bleibt.
Was passiert, wenn ich die Registrierungsfrist verpasse?
Verpassen Sie die FTA-Registrierungsfrist, kostet das eine Verwaltungsstrafe von AED 10.000. Reichen Sie die Steuererklärung zu spät ein oder zahlen Sie zu spät, kommen in den ersten 12 Monaten AED 500 pro Monat (oder Monatsteil) dazu, danach AED 1.000 pro Monat. Das sind amtliche Strafen der FTA, keine Honorare.
Gilt die 9 % Corporate Tax auf den gesamten Umsatz?
Nein. Die 9 % gelten für Ihren steuerpflichtigen Gewinn über der Freigrenze von AED 375.000, nicht für den Umsatz. Bleiben Ihre Gewinne darunter, zahlen Sie keine Corporate Tax.
Kann ein deutsches Unternehmen mit Aktivitäten in den VAE steuerpflichtig werden?
Ja, das ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen begründet ein ausländisches Unternehmen in den VAE eine steuerpflichtige permanente Betriebsstätte. Das hängt davon ab, was Sie hier genau und in welchem Umfang tun, und beurteilen wir im Einzelfall. Dazu kommen mögliche Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Folgen in Deutschland.
Wie lange muss ich steuerrelevante Unterlagen aufbewahren?
Steuerrelevante Unterlagen bewahren Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Frist auf. Wie lange das in Ihrem Fall genau ist, klären wir mit Ihnen.
Benötige ich für die Corporate Tax eine separate TRN oder reicht meine VAT-TRN?
Sie brauchen eine eigene Nummer. Die Corporate Tax Registration Number (TRN) ist von der VAT-TRN getrennt. Haben Sie schon eine VAT-TRN, müssen Sie sich für die Corporate Tax trotzdem separat registrieren.
Rechtlicher Hinweis / Steuerlicher Disclaimer. Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater. Steuerliche Vorschriften, Registrierungsfristen und Compliance-Anforderungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterliegen laufenden Änderungen durch die Federal Tax Authority (FTA) und den Gesetzgeber. Maßgeblich sind stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften der VAE-Steuerbehörde (FTA) sowie einschlägige Ministerial Decisions. Danho & Partner Wirtschaftskanzlei LLC-FZ übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der allgemeinen Informationen auf dieser Seite. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte direkt an uns oder an die zuständige Steuerbehörde.
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