US LLC gründen für DACH-Unternehmer

US LLC gründen als Nicht-US-Bürger: Wyoming, New Mexico und mehr. Beratung zu Struktur, Bankkonto und steuerlicher Einordnung. Deutschsprachige Kanzlei, DIFC Dubai.

US LLC gründen: internationale Struktur für DACH-Unternehmer

Die US LLC ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen der Welt. Das hat Gründe. Wenn Sie international arbeiten oder digitale Produkte, SaaS, Consulting oder Handel bündeln wollen, kann eine US LLC gut in Ihre Struktur passen. Es kommt aber auf einen Punkt an: wie Ihr Wohnsitzstaat die LLC steuerlich und rechtlich behandelt. Genau das klären wir bei Danho & Partner von Anfang an mit Ihnen.

Was ist eine US LLC?

Die LLC ist eine flexible US-Gesellschaftsform. Sie verbindet zwei Dinge: begrenzte Haftung und steuerliche Transparenz. Die Inhaber (die 'Members') haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft. Steuerlich gilt die Single-Member LLC in den USA normalerweise als 'Disregarded Entity'. Das heißt: Der Gewinn fließt direkt an den Member durch. Die LLC selbst zahlt in den USA keine Körperschaftsteuer, solange sie kein US-Einkommen erzielt.

Anders als eine deutsche GmbH brauchen Sie für eine LLC kein Mindestkapital und keinen Notar. Und in vielen Bundesstaaten ist der laufende Aufwand deutlich schlanker als im deutschen Gesellschaftsrecht.

Wyoming und New Mexico: Privacy-Aspekte korrekt verstanden

Zwei Bundesstaaten werden von Nicht-US-Bürgern besonders oft gewählt: Wyoming und New Mexico. Der Grund ist nicht Anonymität im Sinne von Verschleierung. Es geht um einen legitimen Datenschutzvorteil: Beide Staaten verlangen nicht, dass die Namen der Members öffentlich im Handelsregister stehen. Die Namen der Gesellschafter tauchen also nicht in öffentlich einsehbaren Datenbanken auf. In Delaware und einigen anderen Staaten ist das anders.

Das heißt konkret: Wettbewerber, Geschäftspartner oder die Öffentlichkeit können die Eigentümerstruktur nicht einfach aus einem öffentlichen Register ablesen. Das ist ein legitimes Datenschutzinteresse, und das US-Recht lässt es ausdrücklich zu.

Wichtig: Dieser Vorteil betrifft nur die öffentliche Registrierung in den USA. Gegenüber den Finanzbehörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz und beim automatischen Informationsaustausch (CRS/AEOI) gelten Ihre Meldepflichten weiterhin in vollem Umfang. Mehr dazu im Abschnitt zur steuerlichen Einordnung.

Wyoming LLC, Merkmale im Überblick:

  • Keine öffentliche Mitgliederliste im Handelsregister
  • Kein Mindestkapital
  • Schlanke jährliche Compliance-Anforderungen
  • Kein Registered-Agent-Nachweis für Members erforderlich

New Mexico LLC, Merkmale im Überblick:

  • Auch hier müssen die Namen der Members nicht offengelegt werden
  • Traditionell kein jährlicher Report. Durch eine Reform (Revised Uniform Limited Liability Company Act, wirksam ab 1. Juli 2024) ist jetzt aber ein Bericht alle drei Jahre vorgesehen. Wie die Behörde das umsetzt, ist noch in Arbeit. Den aktuellen Stand prüfen wir für Sie.
  • Besonders schlanke Verwaltung
  • Gut geeignet für unkomplizierte Einzelgesellschaften

Einsatzzwecke für DACH-Unternehmer

Eine US LLC lässt sich für viele legitime Zwecke nutzen. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt immer von Ihrer bestehenden Struktur und Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Diese Einsatzfelder sehen wir in der Beratung am häufigsten:

  • Digitale Produkte und SaaS: US-basierte Zahlungsabwicklung, Zugang zu US-Zahlungsdienstleistern (Stripe, Braintree) und US-Marktplätzen
  • Affiliate- und Online-Geschäfte: Strukturierung von Einnahmen aus US-Quellen, etwa für Coaches, Online-Kursanbieter und Agenturen mit internationaler Kundschaft
  • Holding-Komponente: Beteiligung an anderen US-Gesellschaften oder Immobilien
  • Ergänzung zu einer VAE-Struktur: Manche Mandanten kombinieren eine VAE Holding (zum Beispiel in einer Dubai Freezone) mit einer US LLC für bestimmte US-Aktivitäten (mehr zur VAE Holding)
  • Zugang zu US-Finanzmärkten: Brokerage-Konten, Zahlungsinfrastruktur

US Business Konto: von der schnellen Kontoeröffnung bis zum US-Kreditsystem

Ohne US-Geschäftskonto bringt Ihnen eine US LLC in der Praxis wenig. Wir arbeiten mit einem Stufenmodell, das sich bewährt hat: Sie starten mit einem schnell verfügbaren Online-Konto und bauen später ein klassisches US-Bankkonto und den Zugang zum US-Kreditsystem darauf auf. Alle folgenden Anbieter eröffnen Sie remote, ganz ohne Reise in die USA.

Stufe 1: Sofort verfügbar, mit europäischem Zahlungsverkehr

Für DACH-Unternehmer sind Wise und Airwallex meist die erste Wahl. Die Eröffnung ist einfach und schnell, und der europäische Zahlungsverkehr läuft direkt:

  • Wise: multi-währungsfähig, US-Kontodaten für die LLC, je nach Setup auch eine europäische oder deutsche IBAN, kompatibel mit Stripe, PayPal und Amazon.
  • Airwallex: multi-währungsfähiges Konto mit lokalen Bankdaten, je nach Setup auch eine deutsche IBAN.
  • Revolut: Geschäftskonto mit europäischer IBAN, als dritte Option. Die Eröffnung klappt in der Praxis, kann aber etwas aufwendiger und langsamer sein als bei Wise oder Airwallex.

Stufe 1b: Klassisches US-Konto, online eröffnet

  • Mercury: ein US-Geschäftskonto, das einem klassischen US-Konto sehr nahekommt und sich komplett online eröffnen lässt. Mercury arbeitet mit FDIC-versicherten Partnerbanken.

Stufe 2: Ausbau mit Firmenhistorie

  • Chase: Sobald Ihre Gesellschaft etwas Historie hat, meist ab rund sechs Monaten, lohnt sich der Versuch bei Chase. Nach etwa zwölf Monaten bekommen Unternehmer erfahrungsgemäß Zugang zum US-Kreditsystem, inklusive Business-Kreditkarten. Diesen Vorteil bieten reine Fintech-Konten nicht.

Für die Kontoeröffnung brauchen Sie in der Regel eine EIN (Employer Identification Number). Die lässt sich auch ohne US-Steuernummer (SSN) beantragen. Wir begleiten Auswahl und Eröffnung. Weitere Optionen für Firmenkonten finden Sie unter Firmenkonto.

Steuerliche Einordnung für DACH-Ansässige

Diesen Abschnitt sollten Sie lesen, bevor Sie entscheiden.

Steuerlicher Disclaimer: Pflichtlektüre

Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, bringt eine US LLC steuerlich nicht automatisch einen Vorteil. Diese Punkte müssen Sie zwingend prüfen:

  • Transparenzprinzip (Deutschland): Das deutsche Steuerrecht behandelt eine US LLC oft als steuerlich transparente Gesellschaft. Das heißt: Der Gewinn wird dem deutschen Member direkt zugerechnet und ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig, egal ob ausgeschüttet wird oder nicht.
  • CRS/AEOI (Automatischer Informationsaustausch): Die USA machen beim Common Reporting Standard (CRS) der OECD nicht mit. Über FATCA tauschen sie aber Informationen mit den DACH-Ländern aus. Das schließt die Informationslücke weitgehend.
  • Betriebsstättenrisiko: Wenn Sie die LLC faktisch aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuern, kann dort eine Betriebsstätte entstehen. Die Folge: volle Steuerpflicht im Wohnsitzstaat.
  • Transparenzregister / wirtschaftlich Berechtigte: In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Sie die wirtschaftlich Berechtigten ausländischer Gesellschaften melden.
  • Anzeigepflicht § 138 AO (Deutschland): Wer als deutscher Steuerpflichtiger Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften erwirbt, muss das nach § 138 Abs. 2 AO melden.

Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Lassen Sie vor der Gründung unbedingt eine qualifizierte steuerliche Prüfung in Ihrem Wohnsitzstaat machen. Danho & Partner begleitet Sie bei der internationalen Strukturierung und stimmt sich bei Bedarf mit Ihrem lokalen Steuerberater ab.

Der Wohnsitz entscheidet über den steuerlichen Nutzen

Ob eine US LLC steuerlich etwas bringt, hängt vor allem von einem ab: Ihrem steuerlichen Wohnsitz. Das ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite.

Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Hier ist der Nutzen begrenzt. Wer in der DACH-Region lebt, muss die US LLC melden und versteuert die Gewinne im Wohnsitzland (Transparenzprinzip). Ohne eine begleitende Struktur bringt Ihnen die US LLC in diesem Fall keinen steuerlichen Vorteil. Das sagen wir Ihnen offen.

Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer, zum Beispiel den VAE: Ganz anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Land ohne Einkommensteuer verlegen. Dann können Sie die Gewinne der US LLC beim Member steuerfrei vereinnahmen. Genau hier liegt der eigentliche Hebel. Die Kombination aus VAE-Wohnsitz und US LLC ist eines unserer Kernthemen. Der Weg dorthin führt über eine Freezone-Gesellschaft und die passende Residency in den VAE.

Ortsunabhängiges Leben ohne feste steuerliche Ansässigkeit: Auch wenn Sie ortsunabhängig leben und keine feste steuerliche Ansässigkeit haben, kann eine weitgehend steuerfreie Gestaltung möglich sein. Dafür müssen aber mehrere Dinge stimmen: Ihre bisherige Steuerpflicht muss sauber beendet sein, Sie dürfen keine neue Ansässigkeit oder Betriebsstätte begründen, und Sie müssen Nachwirkungen wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) beachten. Pauschal zu sagen, das sei steuerfrei, wäre unseriös. Ob und wie das bei Ihnen funktioniert, prüfen wir im Einzelfall im Erstgespräch.

Ablauf: Wie wir Sie begleiten

Schritt 1: Erstgespräch und Situationsanalyse
Wir schauen uns Ihre bestehende Struktur, Ihren steuerlichen Wohnsitz und Ihre Ziele an. Erst dann sagen wir Ihnen, ob und in welcher Form eine US LLC für Sie Sinn ergibt.

Schritt 2: Bundesstaat und Gründungsstruktur
Auf Basis Ihrer Situation wählen wir den passenden Bundesstaat (Wyoming, New Mexico oder einen anderen) und klären Registered Agent, Operating Agreement und Eigentümergestaltung.

Schritt 3: Gründung und EIN-Beantragung
Wir kümmern uns um die Einreichung der Articles of Organization beim Secretary of State und beantragen die Employer Identification Number (EIN) beim IRS. Sie müssen dafür nicht in die USA reisen.

Schritt 4: Bankkonto und Infrastruktur
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Auswahl und Eröffnung eines US-Geschäftskontos und beim Aufbau der weiteren Infrastruktur.

Schritt 5: Laufende Compliance
Wir erinnern Sie an jährliche Pflichten (Annual Reports, Renewal Fees) und sind für Folgefragen da.

Zeitlicher Ablauf (Erwartungsmanagement):

  1. LLC-Gründung: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen
  2. EIN (US-Steuernummer): innerhalb von etwa 14 Tagen
  3. Kontoeröffnung: in der Regel 2 bis 4 Werktage

Von der Beauftragung bis zum einsatzbereiten Konto sind das typischerweise rund 3 Wochen.

Wie Ihre Struktur konkret aussieht (Gründungsstaat, Bankanbindung, laufende Compliance), besprechen wir individuell im kostenlosen Erstgespräch. So bekommen Sie eine Einschätzung, die auf Ihren Fall passt, statt einer pauschalen Angabe.

Warum Danho & Partner?

Hannes Danho berät seit über sieben Jahren DACH-Unternehmer bei internationalen Unternehmensstrukturen, auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Aramäisch. Danho & Partner sitzt im DIFC Dubai (Gate Village 3), an einem der führenden internationalen Finanzplätze, und kennt die besonderen Anforderungen deutschsprachiger Mandanten.

Wir arbeiten nicht mit Schablonen. Wir schauen uns Ihre Situation an und empfehlen nur, was für Sie wirklich Sinn ergibt. Auch wenn das heißt, Ihnen von einer US LLC abzuraten.

Häufige Fragen

Kann ich als Nicht-US-Bürger eine US LLC gründen?
Ja. Das US-Recht erlaubt Nicht-US-Bürgern und Nicht-Ansässigen, eine LLC zu gründen. Sie brauchen dafür kein Visum, keine Greencard und keine US-Adresse. Nötig ist nur ein Registered Agent mit US-Adresse im Gründungsstaat.

Was bedeutet 'anonym' bei einer Wyoming oder New Mexico LLC wirklich?
In Wyoming und New Mexico stehen die Namen der Members nicht im öffentlich einsehbaren Handelsregister. Das ist ein legitimer Datenschutz gegenüber Dritten. Es heißt aber nicht, dass die Finanzbehörden in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nichts von der Gesellschaft erfahren. Dort gelten Ihre Meldepflichten weiterhin voll.

Muss ich meine US LLC dem deutschen Finanzamt melden?
Ja. In Deutschland müssen Sie den Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 138 Abs. 2 AO anzeigen. Außerdem wird der Gewinn einer US LLC als transparente Gesellschaft oft direkt dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und ist in Deutschland steuerpflichtig. Eine individuelle steuerliche Beratung im Wohnsitzstaat ist zwingend.

Welcher Bundesstaat ist der beste für meine US LLC?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wyoming und New Mexico bieten Datenschutzvorteile und eine schlanke Verwaltung. Delaware ist vor allem für institutionelle Investoren und Venture-Capital-Strukturen interessant. Den meisten DACH-Unternehmern ohne eigenes US-Geschäft empfehlen wir Wyoming oder New Mexico, nach individueller Analyse.

Kann ich mit einer US LLC ein US-Geschäftskonto eröffnen?
Ja, mit etwas Vorbereitung. Klassische US-Großbanken verlangen oft physische Präsenz. Fintech-Anbieter wie Mercury eröffnen dagegen remote, auch für ausländische LLC-Inhaber. Voraussetzung ist immer eine EIN (Employer Identification Number). Diesen Prozess begleiten wir.

Wie lange dauert die Gründung einer US LLC?
Die LLC steht meist innerhalb von rund 2 Werktagen. Die EIN kommt in etwa 14 Tagen, die Kontoeröffnung dauert in der Regel 2 bis 4 Werktage. Von der Beauftragung bis zum einsatzbereiten Konto sind das typischerweise rund 3 Wochen.

Steuerlicher und rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Jede Unternehmensstruktur ist individuell. Vor allem die steuerlichen Auswirkungen einer US LLC für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz variieren je nach persönlicher Situation erheblich.

Personen mit steuerlichem Wohnsitz in DACH-Ländern sollten vor Gründung einer US LLC folgende Punkte mit einem qualifizierten Steuerberater im Wohnsitzstaat klären:

  • Steuerliche Transparenz der LLC nach nationalem Recht
  • Meldepflichten (§ 138 AO für Deutschland, entsprechende Regelungen in AT/CH)
  • Betriebsstättenrisiko bei Steuerung aus dem Wohnsitzstaat
  • Anwendbarkeit des automatischen Informationsaustauschs (FATCA / CRS)
  • Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG, soweit anwendbar)

Danho & Partner Wirtschaftskanzlei LLC-FZ ist keine Steuerberatungsgesellschaft nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht. Wir bieten internationale Beratung zu Unternehmensstrukturen und koordinieren bei Bedarf mit Ihren lokalen Beratern.

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