Steuern

Muss man in Dubai Steuern zahlen? Der Stand 2026

Muss man in Dubai Steuern zahlen? Die Frage wird meist mit einem klaren Nein beantwortet – und diese Antwort ist seit Juni 2023 falsch. Richtig ist: Auf Ebene der Privatperson bleibt vieles steuerfrei, auf Ebene des Unternehmens nicht mehr. Wer den Unterschied kennt, plant richtig.

Die kurze Antwort

EbeneSteuerSatz
Privatperson: Gehaltkeine Einkommensteuer0 %
Privatperson: Kapitalerträgekeine Abgeltungsteuer0 %
Privatperson: Erbschaftkeine Erbschaftsteuer0 %
Unternehmen: Gewinn bis 375.000 AEDKörperschaftsteuer0 %
Unternehmen: Gewinn darüberKörperschaftsteuer9 %
Waren und DienstleistungenMehrwertsteuer5 %

Es gibt in den VAE also sehr wohl Steuern. Was fehlt, ist die Einkommensteuer auf Löhne und private Erträge – und genau darauf bezieht sich der Ruf der Steuerfreiheit.

Die Körperschaftsteuer seit Juni 2023

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, gilt eine Körperschaftsteuer von neun Prozent auf Gewinne über AED 375.000. Darunter bleibt der Satz bei null. Betroffen sind Gesellschaften auf dem Mainland ebenso wie in den Free Zones.

  • Registrierungspflicht für alle Gesellschaften, unabhängig vom Gewinn
  • Frist: drei Monate ab Gründung, Versäumnis kostet AED 10.000
  • Steuererklärung innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres
  • Buchführungspflicht ab dem ersten Tag, Aufbewahrung sieben Jahre

Auch wer null Prozent zahlt, muss registriert sein und eine Erklärung abgeben. Das ist der Punkt, an dem die meisten Gründer überrascht werden.

Der Nullsatz in der Free Zone

Free-Zone-Gesellschaften können null Prozent behalten, aber nur als Qualifying Free Zone Person. Der Status ist an Bedingungen geknüpft, die jährlich erfüllt sein müssen.

  • Angemessene Substanz in der Zone: Personal, Räume, Kernfunktionen vor Ort
  • Qualifizierende Einkünfte nach den einschlägigen Kabinettsbeschlüssen
  • Verrechnungspreisregeln einhalten und dokumentieren
  • Grenzen für nicht qualifizierende Einkünfte nicht überschreiten

Wer den Status verliert, wird für die laufende und mehrere folgende Steuerperioden regulär mit neun Prozent besteuert. Die pauschale Aussage, Free Zone heiße steuerfrei, trifft deshalb nicht zu.

Mehrwertsteuer

Seit 2018 gilt eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent. Die Registrierung ist ab AED 375.000 Jahresumsatz verpflichtend, ab AED 187.500 freiwillig möglich.

  • Betroffen sind die meisten Waren und Dienstleistungen im Inland
  • Exporte und bestimmte internationale Leistungen sind mit null Prozent zu behandeln
  • Vorsteuer ist abziehbar, wenn die Rechnung den Anforderungen genügt
  • Erklärungen sind je nach Einstufung quartalsweise oder monatlich abzugeben

Weitere Abgaben, die im Alltag anfallen

Neben den großen Steuerarten gibt es eine Reihe kommunaler Gebühren und Abgaben. Sie heißen nicht Steuer, wirken im Portemonnaie aber wie eine.

  • Kommunale Gebühr auf Wohnraum, üblicherweise fünf Prozent des jährlichen Mietwerts, meist über die Stromrechnung erhoben
  • Zehn Prozent auf Hotelübernachtungen sowie eine Tourismusabgabe je Zimmer und Nacht
  • Servicegebühr in Restaurants und Hotels, häufig zusätzlich zur Mehrwertsteuer ausgewiesen
  • Einfuhrzölle von in der Regel fünf Prozent auf Waren aus dem Ausland
  • Verbrauchsteuer auf Tabak, Energydrinks und zuckerhaltige Getränke, teils in erheblicher Höhe

Für Privatpersonen summieren sich diese Posten auf einen spürbaren Betrag. Wer die Lebenshaltungskosten kalkuliert, sollte sie einrechnen, statt nur auf die fehlende Einkommensteuer zu schauen.

Für Unternehmen gilt Ähnliches: Lizenzgebühren, Ejari-Registrierung und Verlängerungen sind keine Steuern, treffen die Kasse aber jährlich. Die Gesamtbelastung eines Standorts ergibt sich erst aus der Summe – nicht aus dem Steuersatz allein.

Small Business Relief

Unternehmen mit einem Umsatz unter AED 3 Millionen können auf Antrag so behandelt werden, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Die Erleichterung ist begrenzt auf Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.

Zu beachten: Der Antrag ist zwingend, die Erleichterung greift nicht automatisch. Für Free-Zone-Gesellschaften mit QFZP-Status und für Teile multinationaler Gruppen steht sie nicht offen. Verluste aus dem betreffenden Zeitraum verfallen.

Was für Zuziehende aus Deutschland gilt

Die Steuerfreiheit auf Privatebene wirkt nur, wenn Sie tatsächlich in den Emiraten steuerlich ansässig sind. Bleiben Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen, bleibt auch die dortige Steuerpflicht.

Erschwerend kommt hinzu: Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Fragen der Ansässigkeit lassen sich damit nicht über ein Abkommen auflösen. Ein Tax Residency Certificate der VAE ist gegenüber dem deutschen Finanzamt ein Indiz, kein Nachweis mit Bindungswirkung.

Was 2027 hinzukommt

  • Große Konzerne mit über 750 Mio. EUR globalem Umsatz unterliegen der Mindestbesteuerung von 15 Prozent nach Pillar Two
  • Die elektronische Rechnungsstellung wird schrittweise verpflichtend – für große Unternehmen ab Januar 2027, für die übrigen später im selben Jahr

Wie wir die Lage einordnen

Dubai ist steuerlich weiterhin attraktiv, aber es ist kein steuerfreier Raum mehr. Wer heute mit dem Versprechen der Steuerfreiheit wirbt, beschreibt einen Zustand von vor 2023.

Der eigentliche Vorteil liegt woanders: Neun Prozent auf Unternehmensgewinne und null Prozent auf Gehälter und private Kapitalerträge bleiben im internationalen Vergleich ein niedriges Niveau. Dazu kommen planbare Verfahren und eine Verwaltung, die schnell arbeitet.

Was sich geändert hat, ist der Aufwand. Registrierung, Buchhaltung, Fristen und Nachweise gehören heute zum Standort dazu. Wer das einplant, findet gute Bedingungen. Wer es ignoriert, zahlt Strafen, die den Steuervorteil schnell aufzehren.

Vor der Entscheidung klären

  • Wo sind Sie tatsächlich steuerlich ansässig?
  • Erreicht Ihr Gewinn die Schwelle von AED 375.000?
  • Können Sie die Substanzanforderungen für den QFZP-Status erfüllen?
  • Ist die Frist zur CT-Registrierung im Kalender vermerkt?
  • Wer führt Ihre Buchhaltung nach den Anforderungen der FTA?

Wie Registrierung und laufende Betreuung ablaufen, steht auf unserer Seite zur Corporate Tax Registrierung in den VAE.

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Hannes Danho

Managing Director – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner is a German-speaking business law firm in the DIFC, Dubai. We support entrepreneurs from the DACH region with company formation, taxes and banking in the UAE.

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