Der Progressionsvorbehalt ist die Regel, die aus steuerfreien Einkünften trotzdem eine höhere Steuer macht. Sie besteuert die Einkünfte selbst nicht – sie hebt nur den Satz an, der auf alles Übrige angewendet wird. Für Auswanderer ist sie im Jahr des Wegzugs regelmäßig eine unangenehme Überraschung.
Bestimmte Einkünfte bleiben steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes mitgerechnet. Das Finanzamt bildet einen fiktiven Gesamtbetrag, ermittelt daraus den Steuersatz und wendet diesen dann nur auf die tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte an.
| Schritt | Beispiel |
|---|---|
| Steuerpflichtige Einkünfte | 30.000 EUR |
| Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt | 40.000 EUR |
| Fiktive Bemessungsgrundlage für den Satz | 70.000 EUR |
| Ermittelter Steuersatz | der zu 70.000 EUR gehörende |
| Angewendet auf | nur die 30.000 EUR |
Die Wirkung ist also indirekt, kann aber erheblich sein – gerade im mittleren Einkommensbereich, wo der Tarif am steilsten verläuft.
In Deutschland regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes, was einbezogen wird. Zwei Gruppen sind praktisch relevant:
Die zweite Gruppe ist der Grund, warum die Regel bei Auswanderung überhaupt zur Sprache kommt.
Hier wird es für den Standort Emirate interessant – und zwar aus einem Grund, den die meisten nicht erwarten.
Der Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte setzt voraus, dass diese nach einem Abkommen freigestellt sind. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr.
Damit gibt es nichts, was freigestellt wäre. Wer in Deutschland ansässig bleibt und Einkünfte aus den Emiraten bezieht, versteuert diese schlicht voll – der Progressionsvorbehalt spielt dabei keine Rolle, weil er gar nicht zur Anwendung kommt. Die Belastung ist damit nicht geringer, sondern höher als in einem Abkommensfall mit Freistellung.
Und hier liegt die Falle, die tatsächlich zuschlägt.
Wer im Laufe eines Jahres wegzieht, ist für einen Teil des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig und für den Rest nicht mehr. Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass die nach dem Wegzug erzielten ausländischen Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.
Praktisch bedeutet das: Ihr Einkommen aus Dubai ab dem Umzugstag erhöht den Steuersatz auf das deutsche Einkommen der Monate davor.
Wer im Januar geht, verliert wenig. Wer im November geht und ab Dezember ein hohes Gehalt in den Emiraten bezieht, zahlt auf elf Monate deutsches Einkommen einen spürbar höheren Satz.
Österreich hat bis Ende 2022 die Befreiungsmethode angewendet, üblicherweise mit Progressionsvorbehalt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt gegenüber den Emiraten die Anrechnungsmethode – der Progressionsvorbehalt in dieser Konstellation ist damit entfallen, dafür wird voll besteuert und angerechnet, was in den Emiraten gezahlt wurde. Da dort für Privatpersonen nichts anfällt, bleibt die volle österreichische Last.
Die Schweiz wendet gegenüber den Emiraten grundsätzlich die Befreiung an, in der Regel unter Progressionsvorbehalt. Hier ist die Regel also weiterhin relevant – allerdings nur, solange noch Schweizer Einkünfte vorhanden sind, auf die ein erhöhter Satz überhaupt angewendet werden kann.
Der Progressionsvorbehalt ist keine Strafe für Auslandseinkünfte und keine verkappte Besteuerung. Er soll sicherstellen, dass die Leistungsfähigkeit vollständig abgebildet wird – wer über hohe steuerfreie Einkünfte verfügt, ist wirtschaftlich leistungsfähiger als jemand ohne sie.
Ebenso wenig lässt er sich durch Gestaltung wegdefinieren. Was hilft, ist ausschließlich der Zeitpunkt.
Aus unserer Begleitung: Der Progressionsvorbehalt ist der Posten, der im Jahr des Umzugs am häufigsten übersehen wird. Mandanten rechnen mit der Steuerfreiheit ab dem Umzugstag und bekommen dann einen Bescheid für das Wegzugsjahr, der deutlich über der Erwartung liegt.
Der Effekt lässt sich planen. Wer die Wahl über den Umzugstermin hat, sollte den Jahreswechsel in die Überlegung einbeziehen – ein Wegzug im Januar wirkt anders als einer im Oktober. Bei einem gut verdienenden Angestellten kann der Unterschied vierstellig sein, bei höheren Einkommen deutlich mehr.
Unsere Rollenteilung: Die Berechnung gehört zu Ihrem Steuerberater im Heimatland. Wir sorgen dafür, dass Lizenz, Visum und Emirates ID so terminiert sind, dass der gewünschte Umzugstermin auch tatsächlich haltbar ist – die behördlichen Vorlaufzeiten in den Emiraten bestimmen mit, wann Sie realistisch abmelden können.
Stand: 28. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Wie sich der Aufbau in den Emiraten zeitlich dazu fügt, steht auf unserer Seite zur Steuerplanung.
Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Wir bieten Ihnen detaillierte Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unsere Lage ist strategisch im Herzen von Dubai positioniert und bietet bequemen Zugang zu wichtigen Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkten und dem internationalen Flughafen.
