Steuern

Progressionsvorbehalt: Was er beim Wegzug nach Dubai bedeutet

Der Progressionsvorbehalt ist die Regel, die aus steuerfreien Einkünften trotzdem eine höhere Steuer macht. Sie besteuert die Einkünfte selbst nicht – sie hebt nur den Satz an, der auf alles Übrige angewendet wird. Für Auswanderer ist sie im Jahr des Wegzugs regelmäßig eine unangenehme Überraschung.

Wie er funktioniert

Bestimmte Einkünfte bleiben steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes mitgerechnet. Das Finanzamt bildet einen fiktiven Gesamtbetrag, ermittelt daraus den Steuersatz und wendet diesen dann nur auf die tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte an.

SchrittBeispiel
Steuerpflichtige Einkünfte30.000 EUR
Steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt40.000 EUR
Fiktive Bemessungsgrundlage für den Satz70.000 EUR
Ermittelter Steuersatzder zu 70.000 EUR gehörende
Angewendet aufnur die 30.000 EUR

Die Wirkung ist also indirekt, kann aber erheblich sein – gerade im mittleren Einkommensbereich, wo der Tarif am steilsten verläuft.

Welche Einkünfte erfasst werden

In Deutschland regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes, was einbezogen wird. Zwei Gruppen sind praktisch relevant:

  • Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld
  • Ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Steuer freigestellt sind

Die zweite Gruppe ist der Grund, warum die Regel bei Auswanderung überhaupt zur Sprache kommt.

Der entscheidende Punkt für Dubai

Hier wird es für den Standort Emirate interessant – und zwar aus einem Grund, den die meisten nicht erwarten.

Der Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte setzt voraus, dass diese nach einem Abkommen freigestellt sind. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr.

Damit gibt es nichts, was freigestellt wäre. Wer in Deutschland ansässig bleibt und Einkünfte aus den Emiraten bezieht, versteuert diese schlicht voll – der Progressionsvorbehalt spielt dabei keine Rolle, weil er gar nicht zur Anwendung kommt. Die Belastung ist damit nicht geringer, sondern höher als in einem Abkommensfall mit Freistellung.

Wo er bei Auswanderung doch greift: das Jahr des Wegzugs

Und hier liegt die Falle, die tatsächlich zuschlägt.

Wer im Laufe eines Jahres wegzieht, ist für einen Teil des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig und für den Rest nicht mehr. Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass die nach dem Wegzug erzielten ausländischen Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.

Praktisch bedeutet das: Ihr Einkommen aus Dubai ab dem Umzugstag erhöht den Steuersatz auf das deutsche Einkommen der Monate davor.

  • Betroffen ist ausschließlich das Wegzugsjahr, nicht die Folgejahre
  • Je später im Jahr der Wegzug, desto mehr deutsches Einkommen trifft der erhöhte Satz
  • Je höher das Einkommen in den Emiraten, desto stärker die Wirkung
  • Die Steuererklärung für das Wegzugsjahr ist in Deutschland weiterhin abzugeben

Wer im Januar geht, verliert wenig. Wer im November geht und ab Dezember ein hohes Gehalt in den Emiraten bezieht, zahlt auf elf Monate deutsches Einkommen einen spürbar höheren Satz.

Österreich und die Schweiz

Österreich hat bis Ende 2022 die Befreiungsmethode angewendet, üblicherweise mit Progressionsvorbehalt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt gegenüber den Emiraten die Anrechnungsmethode – der Progressionsvorbehalt in dieser Konstellation ist damit entfallen, dafür wird voll besteuert und angerechnet, was in den Emiraten gezahlt wurde. Da dort für Privatpersonen nichts anfällt, bleibt die volle österreichische Last.

Die Schweiz wendet gegenüber den Emiraten grundsätzlich die Befreiung an, in der Regel unter Progressionsvorbehalt. Hier ist die Regel also weiterhin relevant – allerdings nur, solange noch Schweizer Einkünfte vorhanden sind, auf die ein erhöhter Satz überhaupt angewendet werden kann.

Ein Missverständnis, das häufig auftaucht

Der Progressionsvorbehalt ist keine Strafe für Auslandseinkünfte und keine verkappte Besteuerung. Er soll sicherstellen, dass die Leistungsfähigkeit vollständig abgebildet wird – wer über hohe steuerfreie Einkünfte verfügt, ist wirtschaftlich leistungsfähiger als jemand ohne sie.

Ebenso wenig lässt er sich durch Gestaltung wegdefinieren. Was hilft, ist ausschließlich der Zeitpunkt.

Wie wir das einordnen

Aus unserer Begleitung: Der Progressionsvorbehalt ist der Posten, der im Jahr des Umzugs am häufigsten übersehen wird. Mandanten rechnen mit der Steuerfreiheit ab dem Umzugstag und bekommen dann einen Bescheid für das Wegzugsjahr, der deutlich über der Erwartung liegt.

Der Effekt lässt sich planen. Wer die Wahl über den Umzugstermin hat, sollte den Jahreswechsel in die Überlegung einbeziehen – ein Wegzug im Januar wirkt anders als einer im Oktober. Bei einem gut verdienenden Angestellten kann der Unterschied vierstellig sein, bei höheren Einkommen deutlich mehr.

Unsere Rollenteilung: Die Berechnung gehört zu Ihrem Steuerberater im Heimatland. Wir sorgen dafür, dass Lizenz, Visum und Emirates ID so terminiert sind, dass der gewünschte Umzugstermin auch tatsächlich haltbar ist – die behördlichen Vorlaufzeiten in den Emiraten bestimmen mit, wann Sie realistisch abmelden können.

Vor dem Wegzug klären

  • In welchem Monat ist der Umzug realistisch – und was kostet die Verschiebung um ein Quartal?
  • Wie hoch sind die zu erwartenden Einkünfte in den Emiraten ab dem Umzugstag?
  • Welches deutsche Einkommen fällt im Wegzugsjahr noch an?
  • Ist die Steuererklärung für das Wegzugsjahr eingeplant?
  • Bestehen Lohnersatzleistungen, die im selben Jahr ebenfalls in den Progressionsvorbehalt fallen?

Stand: 28. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Wie sich der Aufbau in den Emiraten zeitlich dazu fügt, steht auf unserer Seite zur Steuerplanung.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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