Zweistellige Zinsen auf ein Tagesgeldkonto klingen nach einem Argument, das keine weitere Prüfung braucht. Es braucht sie doch – denn der beworbene Satz und das, was am Ende bei Ihnen ankommt, sind zwei verschiedene Zahlen.
Die Nationalbank Georgiens hat ihren Refinanzierungssatz zuletzt am 29. Juli 2026 bestätigt; er liegt bei 8,25 Prozent. Die Inflation lag im Juni 2026 bei 5,8 Prozent, das Ziel der Notenbank bei 3 Prozent. Aus dieser Kombination ergibt sich das Zinsniveau, das georgische Banken auf Lari-Einlagen zahlen.
Das ist der erste Punkt, den man verstehen sollte: Die hohen Sätze sind kein Sonderangebot für Ausländer, sondern der Preis des Geldes in einer Volkswährung mit höherer Inflation als der Euroraum. Wer den Zins nimmt, nimmt auch den Grund dafür.
Die Nationalbank veröffentlicht die effektiven Einlagenzinsen der Geschäftsbanken. Die Spannen zwischen den Instituten sind erheblich – ein Vergleich lohnt sich also, aber nicht über die Währungen hinweg.
| Währung | Festgeld 12 Monate | Was den Satz erklärt |
|---|---|---|
| GEL (Lari) | rund 8 bis knapp 11 Prozent | Leitzins 8,25 Prozent, Inflation 5,8 Prozent, volles Wechselkursrisiko |
| USD | rund 1,4 bis 4 Prozent | Dollarzins plus Aufschlag für den Standort |
| EUR | rund 0,4 bis 2,5 Prozent | Euro-Zinsniveau, kein Währungsrisiko für Sie |
Die Werte stammen aus der Übersicht der Nationalbank und ändern sich laufend. Maßgeblich ist immer das Angebot Ihrer Bank am Tag des Abschlusses, nicht die Zahl in einem Ratgeber.
Georgien erhebt auf Zinsen, die an natürliche Personen und an Nicht-Residenten gezahlt werden, eine Quellensteuer von 5 Prozent. Die Bank behält sie ein, bevor der Zins auf Ihrem Konto landet. Aus 10 Prozent werden damit 9,5 Prozent.
Wichtig für Empfänger in bestimmten Jurisdiktionen: Zahlungen an Empfänger, die in einer von Georgien gelisteten Niedrigsteuerjurisdiktion registriert sind, unterliegen einem Satz von 15 Prozent. Das betrifft in der Regel Gesellschaften, nicht Privatpersonen mit Wohnsitz im DACH-Raum – prüfen sollte man es trotzdem, bevor eine Gesellschaft als Kontoinhaberin auftritt.
Georgien hat ein dichtes Netz an Abkommen. Für Zinsen sehen unter anderem die Abkommen mit Deutschland, Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten einen Quellensteuersatz von 0 Prozent vor.
Der Haken liegt in der Praxis: Die Entlastung kommt nicht automatisch. Die Bank behält zunächst ein, und die Anwendung des Abkommenssatzes setzt voraus, dass Sie Ihre Ansässigkeit nachweisen – in der Regel über eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts. Wer diesen Schritt auslässt, zahlt die 5 Prozent, obwohl er sie nicht müsste.
Damit ist die Rechnung nicht zu Ende. Zinserträge aus einem georgischen Konto sind im Wohnsitzstaat zu erklären und dort zu versteuern. In Deutschland fallen sie unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen; ein automatischer Steuerabzug durch die georgische Bank ersetzt die Erklärung nicht.
Eine in Georgien gezahlte Quellensteuer kann unter den Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens angerechnet werden. Nur: Wer die Entlastung auf 0 Prozent hätte beantragen können und es versäumt hat, bekommt die zu viel gezahlte Steuer nicht automatisch über die Anrechnung zurück.
Hier entscheidet sich, ob sich das Ganze rechnet. Wer in Euro denkt und in Lari anlegt, tauscht Zinsertrag gegen Währungsrisiko.
Ein Blick auf die Größenordnung: Am 31. August 2026 lag der Kurs bei rund 3,02 Lari je Euro. In den drei Monaten davor bewegte er sich zwischen 2,98 und 3,09 – eine Spanne von etwa dreieinhalb Prozent in einem einzigen Quartal.
Übersetzt heißt das: Ein Zinsvorsprung von sieben Prozentpunkten gegenüber einer Euro-Anlage kann von einer Kursbewegung aufgezehrt werden, die in Georgien nicht als außergewöhnlich gilt. Über mehrere Jahre kann sich der Zins durchsetzen – oder eben nicht. Das ist keine Prognose, sondern eine Beschreibung der Risikoverteilung.
Nehmen Sie 50.000 Euro, angelegt für zwölf Monate.
Beide Zeilen sind vor der Besteuerung im Wohnsitzstaat gerechnet. Die Aussage des Beispiels ist nicht, dass Lari-Anlagen schlecht wären – sondern dass die Zinsdifferenz und das Währungsrisiko in derselben Größenordnung liegen.
Aus unserer Begleitung: Die Zinsfrage wird fast immer isoliert gestellt. Gefragt wird nach dem Satz, nicht nach der Nettorendite in der eigenen Währung – und genau dort entscheidet sich die Sache.
Beachten Sie besonders: Der beworbene Zins gilt für Lari. Er ist der Preis dafür, dass Sie das Wechselkursrisiko übernehmen. Wer dieses Risiko nicht tragen will, landet bei Euro-Sätzen, die den Aufwand einer Kontoeröffnung in Georgien selten rechtfertigen.
Unser Rat: Rechnen Sie jede Anlage in Ihrer eigenen Währung durch, nach Quellensteuer, nach Umtausch und nach Steuer im Wohnsitzstaat. Und beantragen Sie die Abkommensentlastung, bevor die erste Zinszahlung fällig wird, nicht danach.
Stand: 1. September 2026. Zinssätze, Gebühren und Wechselkurse ändern sich laufend; die Angaben sind Orientierungswerte. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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