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Dubai Visa Österreich: Was Staatsangehörige beachten müssen

Österreichische Staatsangehörige benötigen für Dubai kein vorab beantragtes Visum. Für Aufenthalte bis 90 Tage genügt der Reisepass, den Einreisestempel gibt es kostenlos am Flughafen. Interessant wird es erst dort, wo aus der Reise ein Aufenthalt wird – und dort unterscheidet sich der österreichische Weg vom deutschen in mehreren Punkten.

Die Grundregel

Mit einem österreichischen Reisepass reisen Sie visumfrei ein. Die 90 Tage gelten innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Wer zweimal 50 Tage innerhalb eines halben Jahres in den Emiraten verbringt, überschreitet die Grenze.

  • Biometrischer oder maschinenlesbarer Reisepass, mindestens sechs Monate gültig ab Einreise
  • Ein Personalausweis genügt nicht
  • Mindestens eine freie Seite für den Stempel, keine Beschädigungen
  • Rück- oder Weiterflugticket kann verlangt werden
  • Nachweis ausreichender Mittel kann verlangt werden

Ab wann ein Visum nötig wird

VorhabenVisum nötig?
Urlaub oder Geschäftsreise bis 90 Tagenein
Aufenthalt über 90 Tageja
Arbeitsvertrag in den VAEja, über den Arbeitgeber
Eigene Gesellschaft in den VAEja, über die Lizenz
Studiumja, über die Hochschule

Der Zweck entscheidet, nicht die Dauer. Wer arbeitet, braucht ein Visum – auch bei einem Aufenthalt von zwei Wochen.

Der Weg zum Residence Visa

Für Österreicher läuft das Verfahren wie für alle anderen Zuziehenden. Der Ablauf ist an die Gesellschaft oder den Arbeitgeber gekoppelt, der als Sponsor auftritt.

  1. Entry Permit – die erste Einreiseerlaubnis für die Antragstellung
  2. Medizinische Untersuchung – Bluttest und Röntgenaufnahme in einer zugelassenen Klinik, dazu der Nachweis einer Krankenversicherung
  3. Emirates ID – Antrag über die Behörde ICP mit biometrischer Erfassung
  4. Residence Visa – Verknüpfung mit dem Reisepass

Für mehrere dieser Schritte ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. Planen Sie eine Reise von mindestens einer Woche ein, damit Untersuchung, Emirates ID und Kontoeröffnung in dasselbe Zeitfenster fallen.

Was die Emirates ID im Alltag verändert

Die Emirates ID ist mehr als ein Ausweis. Ohne sie funktioniert vor Ort praktisch nichts, was über den Aufenthalt als Besucher hinausgeht.

  • Ein reguläres Bankkonto lässt sich ohne Emirates ID nicht eröffnen
  • Mietverträge und die Registrierung über Ejari setzen sie voraus
  • Strom, Wasser und Mobilfunk werden darüber angemeldet
  • Der Führerschein und die Fahrzeuganmeldung hängen daran
  • Über UAE PASS öffnet sie den Zugang zu nahezu allen digitalen Behördenwegen

Aktivieren Sie UAE PASS unmittelbar nach Erhalt der Karte. Das kostet zehn Minuten und beschleunigt danach jeden weiteren Vorgang erheblich.

Was Österreicher gesondert beachten müssen

Beglaubigung von Urkunden. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Registerauszüge, die Sie in den Emiraten vorlegen, brauchen den vollen Legalisierungsweg: Beglaubigung in Österreich, Übersetzung ins Englische oder Arabische, dann der Stempel des Außenministeriums der VAE.

Dieser Weg dauert Wochen und wird regelmäßig zu spät begonnen. Wenn Sie Familie mitnehmen wollen, starten Sie damit parallel zur Gründung – nicht danach.

Abmeldung in Österreich. Die Abmeldung beim Meldeamt ist bei einem Umzug ins Ausland vorgeschrieben und innerhalb der gesetzlichen Frist vorzunehmen. Sie ist zugleich eines der Dokumente, mit denen Sie später den Wegzug belegen.

Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz in Österreich endet mit dem Wegzug nicht automatisch, die Beitragspflicht kann aber entfallen. In den Emiraten ist eine lokale Krankenversicherung Pflicht und Voraussetzung für das Visum. Klären Sie die Reihenfolge, damit keine Lücke entsteht.

Die steuerliche Seite: der Unterschied zu Deutschland

Hier liegt der wichtigste Unterschied. Österreich hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Emiraten, Deutschland nicht.

Das Abkommen enthält eine Rangfolge für die Ansässigkeit – ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Kommt es zum Streit, gibt es eine Norm, die ihn löst, und ein Verständigungsverfahren zwischen den Verwaltungen.

Wichtig ist aber die Änderung von 2023: Seit dem 1. Januar 2023 gilt aus österreichischer Sicht die Anrechnungs- statt der Befreiungsmethode. Wer in Österreich ansässig bleibt, kann Einkünfte aus den Emiraten nicht mehr freistellen. Das Visum allein verlagert die Steuerpflicht nicht – dafür braucht es die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts.

Familie mitnehmen

Wer ein gültiges Residence Visa hält, kann Ehepartner und Kinder sponsern. Verlangt werden ein Mindesteinkommen, ein registrierter Mietvertrag und die legalisierten Urkunden.

  • Kinder unter 18 werden in der Regel unkompliziert mitgesponsert
  • Bei volljährigen Kindern sind Nachweise über Studium oder Abhängigkeit nötig
  • Für Eltern gelten deutlich höhere Einkommensanforderungen
  • Die Gültigkeit der Familienvisa ist an das Visum des Sponsors gekoppelt

Wie wir das einordnen

Für die Reise ist die Sache unkompliziert: Pass einpacken, Stempel bekommen, fertig. Aufwendig wird der Schritt zum Aufenthalt – und dort liegt der Engpass nicht beim Visum, sondern bei den Urkunden und der Terminplanung.

Aus unserer Begleitung österreichischer Mandanten: Der teuerste Fehler ist, die steuerliche Seite erst nach dem Umzug zu klären. Seit der Umstellung auf die Anrechnungsmethode reicht es nicht mehr, ein Visum zu halten und weiter in Österreich zu wohnen. Wer diesen Punkt vorher mit seinem österreichischen Steuerberater bespricht, spart sich später eine Korrektur.

Unsere Rollenteilung: Wir bauen und dokumentieren die Seite der Emirate – Lizenz, Visum, Emirates ID, Konto und die Nachweise für die Ansässigkeitsbescheinigung. Die österreichische Seite gehört zu Ihrem dortigen Berater.

Vor der Anreise klären

  • Ist Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig?
  • Bleiben Sie unter 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen?
  • Sind Urkunden für Familienvisa bereits im Legalisierungsverfahren?
  • Ist die Abmeldung in Österreich geplant und dokumentiert?
  • Wurde die Ansässigkeitsfrage mit Ihrem Steuerberater besprochen?

Stand: 28. August 2026. Einreisebestimmungen ändern sich kurzfristig – maßgeblich sind die Angaben des österreichischen Außenministeriums und der Botschaft der VAE.

Welche Visumwege wir begleiten, steht auf unserer Seite zu Visa und Residency in den VAE.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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Unsere Lage ist strategisch im Herzen von Dubai positioniert und bietet bequemen Zugang zu wichtigen Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkten und dem  internationalen Flughafen.

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