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Firma in den USA gründen und Visum: was zusammenhängt und was nicht

Eine Gesellschaft in den USA zu gründen und dort leben zu dürfen sind zwei getrennte Dinge. Das eine geht ohne Visum, das andere nicht – und aus dieser Verwechslung entstehen die meisten Fehlplanungen.

Die kurze Antwort

Eigentum an einer US-Gesellschaft verschafft kein Aufenthaltsrecht. Du kannst eine LLC oder Corporation gründen, eine EIN beantragen, ein Konto eröffnen und Gewinne vereinnahmen – alles vom Schreibtisch in Deutschland aus, ohne je eingereist zu sein.

Sobald du aber selbst in den USA für dein Unternehmen arbeiten willst, brauchst du ein passendes Visum. Die Gesellschaft ist dafür häufig Voraussetzung, aber nie Ersatz.

Warum ESTA nicht genügt

Mit der Reisegenehmigung im Rahmen des Visa Waiver Programms sind Geschäftsreisen zulässig: Verhandlungen führen, Messen besuchen, Verträge unterzeichnen, Standorte besichtigen.

Nicht zulässig ist die aktive Mitarbeit im eigenen Unternehmen – also produktive Tätigkeit, für die normalerweise jemand angestellt würde. Die Grenze verläuft zwischen Anbahnen und Ausführen, und sie wird bei der Einreise geprüft.

Das E-2-Visum für Investoren

Der für DACH-Unternehmer wichtigste Weg. Er beruht auf bilateralen Investitionsabkommen; Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den Vertragsstaaten, die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je Land.

  • Staatsangehörigkeit: Antragsteller und US-Gesellschaft müssen dieselbe Vertragsstaats-Zugehörigkeit aufweisen; das US-Unternehmen muss mehrheitlich in der Hand von Staatsangehörigen des Vertragsstaates sein
  • Investition: substanziell, unwiderruflich gebunden und dem Risiko ausgesetzt. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht; in der Praxis werden sechsstellige Beträge erwartet
  • Zeitpunkt: Die Investition muss bereits getätigt sein, bevor das Visum erteilt wird – nicht danach
  • Was zählt: vorausbezahlte Miete, Ausstattung, Maschinen, IT, Baukosten. Geld auf dem Geschäftskonto zählt in der Regel nicht
  • Rolle: Du musst das Unternehmen leiten oder entwickeln, nicht nur Kapital geben

Der Punkt, der überrascht: Das E-2 ist kein Einwanderungsvisum. Es führt nicht automatisch zur Greencard, es ist an dein Unternehmen gebunden, und es erlischt, wenn das Unternehmen endet. Dein Ehepartner kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, du selbst darfst nur für dein eigenes Unternehmen arbeiten.

Das L-1-Visum für Entsendungen

Es setzt ein bestehendes Unternehmen außerhalb der USA voraus, das mit der US-Gesellschaft verbunden ist. Entsandt werden können Führungskräfte, Manager und Mitarbeiter mit Spezialwissen, die zuvor eine bestimmte Zeit im ausländischen Unternehmen beschäftigt waren.

Für Gründer, die bereits eine GmbH oder eine Gesellschaft in den Emiraten führen, ist das häufig der realistischere Weg als das E-2. Er verlangt allerdings eine echte Unternehmensverbindung, keine leere Hülle.

Was das für die Praxis bedeutet

Wer die LLC nur als Zahlungs- und Marktzugangsstruktur nutzt, braucht kein Visum. Kunden bedienen, Rechnungen stellen, Zahlungen empfangen – all das funktioniert aus dem Ausland.

Wer dagegen ein Ladengeschäft, eine Werkstatt oder ein Team in den USA aufbauen und selbst vor Ort sein will, muss den Visumweg von Anfang an mitdenken. Er bestimmt die Rechtsform, die Höhe der Investition und den Zeitpunkt.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Klären, ob du überhaupt vor Ort tätig sein willst
  2. Wenn ja: Visumweg bestimmen – E-2, L-1 oder eine andere Kategorie
  3. Rechtsform danach ausrichten, nicht umgekehrt
  4. Investition planen und dokumentieren, bevor der Antrag gestellt wird
  5. Steuerliche Folgen im Wohnsitzstaat prüfen lassen

Wie wir das einordnen

Aus unserer Begleitung: Die häufigste Fehlannahme ist, die Gründung sei der erste Schritt zum Aufenthalt. Sie ist es nicht. Wer zuerst eine günstige Wyoming-LLC anlegt und danach über ein E-2 nachdenkt, stellt oft fest, dass die Struktur für den Antrag nicht taugt – zu wenig Substanz, keine dokumentierte Investition, keine passende Rolle.

Beachte besonders: Beim E-2 muss das Geld vor der Visumerteilung investiert und dem Risiko ausgesetzt sein. Wer auf die Zusage warten will, bevor er Geld in die Hand nimmt, dreht sich im Kreis. Vertragliche Gestaltungen mit Treuhand können das auflösen, gehören aber in fachkundige Hände.

Unser Rat: Trenne die beiden Fragen sauber. Brauchst du eine US-Gesellschaft oder brauchst du einen US-Aufenthalt? In vielen Fällen lautet die Antwort: nur das Erste – und dann ist der ganze Visumkomplex gegenstandslos.

Vor der Entscheidung klären

  • Willst du selbst in den USA arbeiten oder nur dort verkaufen?
  • Besteht bereits ein Unternehmen außerhalb der USA, das eine Entsendung trägt?
  • Welche Investitionssumme ist realistisch und belegbar?
  • Passt die geplante Rechtsform zum Visumweg?
  • Ist die steuerliche Seite im Wohnsitzstaat geklärt?

Stand: 1. September 2026. Einwanderungsrecht ist Einzelfallrecht; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine im US-Einwanderungsrecht zugelassene Person.

Wie die Gründung ohne Aufenthalt funktioniert, steht unter LLC gründen ohne Wohnsitz. Ablauf und Struktur im Überblick auf unserer Seite zur US LLC.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei in der Meydan Free Zone, Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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