Eine Gesellschaft in den USA zu gründen und dort leben zu dürfen sind zwei getrennte Dinge. Das eine geht ohne Visum, das andere nicht – und aus dieser Verwechslung entstehen die meisten Fehlplanungen.
Eigentum an einer US-Gesellschaft verschafft kein Aufenthaltsrecht. Sie können eine LLC oder Corporation gründen, eine EIN beantragen, ein Konto eröffnen und Gewinne vereinnahmen – alles vom Schreibtisch in Deutschland aus, ohne je eingereist zu sein.
Sobald Sie aber selbst in den USA für Ihr Unternehmen arbeiten wollen, brauchen Sie ein passendes Visum. Die Gesellschaft ist dafür häufig Voraussetzung, aber nie Ersatz.
Mit der Reisegenehmigung im Rahmen des Visa Waiver Programms sind Geschäftsreisen zulässig: Verhandlungen führen, Messen besuchen, Verträge unterzeichnen, Standorte besichtigen.
Nicht zulässig ist die aktive Mitarbeit im eigenen Unternehmen – also produktive Tätigkeit, für die normalerweise jemand angestellt würde. Die Grenze verläuft zwischen Anbahnen und Ausführen, und sie wird bei der Einreise geprüft.
Der für DACH-Unternehmer wichtigste Weg. Er beruht auf bilateralen Investitionsabkommen; Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den Vertragsstaaten, die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je Land.
Der Punkt, der überrascht: Das E-2 ist kein Einwanderungsvisum. Es führt nicht automatisch zur Greencard, es ist an Ihr Unternehmen gebunden, und es erlischt, wenn das Unternehmen endet. Ihr Ehepartner kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, Sie selbst dürfen nur für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten.
Es setzt ein bestehendes Unternehmen außerhalb der USA voraus, das mit der US-Gesellschaft verbunden ist. Entsandt werden können Führungskräfte, Manager und Mitarbeiter mit Spezialwissen, die zuvor eine bestimmte Zeit im ausländischen Unternehmen beschäftigt waren.
Für Gründer, die bereits eine GmbH oder eine Gesellschaft in den Emiraten führen, ist das häufig der realistischere Weg als das E-2. Er verlangt allerdings eine echte Unternehmensverbindung, keine leere Hülle.
Wer die LLC nur als Zahlungs- und Marktzugangsstruktur nutzt, braucht kein Visum. Kunden bedienen, Rechnungen stellen, Zahlungen empfangen – all das funktioniert aus dem Ausland.
Wer dagegen ein Ladengeschäft, eine Werkstatt oder ein Team in den USA aufbauen und selbst vor Ort sein will, muss den Visumweg von Anfang an mitdenken. Er bestimmt die Rechtsform, die Höhe der Investition und den Zeitpunkt.
Aus unserer Begleitung: Die häufigste Fehlannahme ist, die Gründung sei der erste Schritt zum Aufenthalt. Sie ist es nicht. Wer zuerst eine günstige Wyoming-LLC anlegt und danach über ein E-2 nachdenkt, stellt oft fest, dass die Struktur für den Antrag nicht taugt – zu wenig Substanz, keine dokumentierte Investition, keine passende Rolle.
Beachten Sie besonders: Beim E-2 muss das Geld vor der Visumerteilung investiert und dem Risiko ausgesetzt sein. Wer auf die Zusage warten will, bevor er Geld in die Hand nimmt, dreht sich im Kreis. Vertragliche Gestaltungen mit Treuhand können das auflösen, gehören aber in fachkundige Hände.
Unser Rat: Trennen Sie die beiden Fragen sauber. Brauchen Sie eine US-Gesellschaft oder brauchen Sie einen US-Aufenthalt? In vielen Fällen lautet die Antwort: nur das Erste – und dann ist der ganze Visumkomplex gegenstandslos.
Stand: 1. September 2026. Einwanderungsrecht ist Einzelfallrecht; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine im US-Einwanderungsrecht zugelassene Person.
Wie die Gründung ohne Aufenthalt funktioniert, steht unter LLC gründen ohne Wohnsitz. Ablauf und Struktur im Überblick auf unserer Seite zur US LLC.
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