Business

LLC gründen ohne Wohnsitz in den USA: was möglich ist

Eine LLC in den USA zu gründen setzt weder ein Visum noch eine Greencard voraus. Das ist keine Grauzone, sondern geltendes Recht: Die Bundesstaaten prüfen bei der Registrierung nicht, wo der Eigentümer wohnt. Interessant wird es erst danach.

Was verlangt wird

Für die Gründung selbst brauchen Sie wenig, aber das Wenige muss vollständig sein.

  • Registered Agent im Gründungsstaat
  • Articles of Organization beim Secretary of State
  • Operating Agreement mit klarer Eigentümerstruktur
  • Reisepass und Adressnachweis
  • EIN beim IRS – auch ohne US-Sozialversicherungsnummer erhältlich

Was nicht verlangt wird

Kein Visum, keine Greencard, kein Wohnsitz in den USA, keine Reise dorthin, kein Mindestkapital, kein Notar und kein amerikanischer Partner. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft eine Leistung, die es nicht braucht.

Der Registered Agent

Er ist die einzige zwingende Präsenz im Gründungsstaat. Seine Aufgabe ist die Zustellung behördlicher Post, mehr nicht. Er vertritt Sie nicht, er berät Sie nicht und er ist kein Geschäftsführer.

Die Leistung ist weitgehend standardisiert, entsprechend gering sind die Preisunterschiede. Wichtiger als der Preis ist die Zuverlässigkeit: Erreicht Sie eine Fristmitteilung nicht, läuft sie trotzdem ab.

Die EIN ohne Sozialversicherungsnummer

Die Employer Identification Number ist die Steuernummer der Gesellschaft. Ohne sie gibt es kein Konto und keine Steuererklärung.

Antragsteller ohne US-Sozialversicherungsnummer können sie beantragen, allerdings nicht im Online-Verfahren, das US-Personen vorbehalten ist. Der Weg führt über das Formular SS-4 per Fax oder Post. Rechnen Sie mit etwa zwei Wochen, in Einzelfällen länger.

Wie der Ablauf zeitlich aussieht

Die Gesellschaft steht in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Die EIN folgt nach etwa zwei Wochen. Erst danach beginnt die Kontoeröffnung, die je nach Weg wenige Tage bis mehrere Wochen dauert.

Von der Beauftragung bis zur arbeitsfähigen Struktur sollten Sie rund drei Wochen einplanen, bei einem klassischen US-Konto eher länger. Wer Kundenzahlungen früher erwartet, plant zu knapp.

Der Punkt, der oft verwechselt wird

Ohne Wohnsitz gründen zu dürfen heißt nicht, ohne Pflichten zu sein. Zwei Dinge gelten unabhängig davon, wo Sie leben.

Auf US-Seite ist die Form 5472 in Verbindung mit einer pro-forma Form 1120 jährlich einzureichen, sobald ein ausländischer Gesellschafter beteiligt ist. Die Strafe bei Nichtabgabe beträgt 25.000 USD je Jahr – auch ohne Gewinn und ohne geschuldete Steuer.

Auf der anderen Seite steht Ihr Wohnsitzstaat. Er entscheidet, wie die Gesellschaft eingeordnet und wie ihr Ergebnis besteuert wird. Die Gründung ohne US-Wohnsitz sagt darüber nichts aus – mehr dazu unter US LLC Steuern in Deutschland.

Zahle ich in den USA Steuern?

Das hängt davon ab, ob Sie dort geschäftlich tätig sind. Maßgeblich ist eine Verbindung in die USA: Personal, ein Lager, eine feste Einrichtung, ein abhängiger Vertreter.

Ohne solche Verbindung fällt bei einer Ein-Personen-LLC ohne US-Einkünfte in der Regel keine Bundeseinkommensteuer an. Die Erklärungspflichten bestehen davon unabhängig weiter. Sobald Waren in den USA gelagert oder Mitarbeiter dort beschäftigt werden, ändert sich das Bild grundlegend.

Welcher Bundesstaat

Für Nicht-Ansässige ohne eigenes US-Geschäft sind Wyoming und New Mexico die übliche Wahl: keine öffentliche Gesellschafterliste, schlanke Verwaltung, niedrige Gebühren. Delaware lohnt sich vor allem dort, wo institutionelle Investoren beteiligt sind.

Zur Einordnung: Der Datenschutzvorteil betrifft ausschließlich das öffentliche US-Register. Gegenüber Ihrer Bank, dem IRS und Ihrem Finanzamt im Heimatland ändert er nichts.

Meldepflicht nach dem Corporate Transparency Act

Hier hat sich etwas geändert, das viele Ratgeber noch falsch darstellen. Mit der Interim Final Rule vom 26. März 2025 hat FinCEN die Definition der meldepflichtigen Gesellschaft eingeschränkt: Alle in den USA gegründeten Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten sind von der BOI-Meldung ausgenommen. Meldepflichtig bleiben nur nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften, die sich in einem US-Bundesstaat registriert haben.

Eine in Wyoming gegründete LLC fällt damit nicht darunter, auch wenn ihr Eigentümer in Deutschland lebt. Die Rechtslage ist in Bewegung – wir beobachten sie für unsere Mandanten.

Was Nicht-Ansässige beim Konto beachten müssen

Die Kontoeröffnung ist der Teil, an dem es ohne US-Wohnsitz tatsächlich haken kann. Nicht, weil sie unmöglich wäre, sondern weil die Bank Ihr Geschäft nicht kennt und es aus den Unterlagen erschließen muss.

Was hilft: ein Geschäftsmodell, das sich in zwei Sätzen erklären lässt, eine Lizenztätigkeit, die dazu passt, belegbare Mittelherkunft und realistische Umsatzangaben. Was schadet: verschachtelte Eigentümerstrukturen und Angaben, die später nicht zu den tatsächlichen Bewegungen passen. Den Ablauf im Detail beschreiben wir unter LLC gründen mit Bankkonto.

Wie wir das einordnen

Die Frage nach dem Wohnsitz wird meist gestellt, um zu klären, ob die Gründung überhaupt geht. Sie geht. Nur ist das die einfachste aller Fragen.

Aus unserer Begleitung: Wer ohne US-Wohnsitz gründet, hat in der Regel auch keinen US-Bezug im Geschäft. Dann ist die LLC eine Zahlungs- und Marktzugangsstruktur, kein Steuermodell. Der Nutzen entsteht erst, wenn die persönliche Ansässigkeit dazu passt.

Beachten Sie besonders: Nicht der Wohnsitz des Gesellschafters entscheidet über das Steuerergebnis, sondern der Ort, an dem die Geschäftsleitung tatsächlich stattfindet. Wer die LLC vom Schreibtisch in Hamburg führt, hat sie faktisch dorthin geholt.

Unser Rat: Klären Sie zuerst, was die Gesellschaft leisten soll, dann die Ansässigkeit, dann den Bundesstaat. In dieser Reihenfolge ist die Gründung ohne Wohnsitz unproblematisch.

Vor der Gründung klären

  • Brauchen Sie die LLC für Zahlungen, für den US-Markt oder als Holding?
  • Besteht ein realer US-Bezug – Kunden, Lager, Personal?
  • Wo werden die Geschäftsleitungsentscheidungen getroffen?
  • Wer übernimmt die Form 5472?
  • Ist die Einordnung im Wohnsitzstaat geprüft?

Stand: 1. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Ablauf, Kosten und Struktur im Überblick finden Sie auf unserer Seite zur US LLC.

Praxis-Guide Firma gründen in Dubai 2026
Kostenloser Praxis-Guide

Firma gründen in Dubai 2026

25 Seiten zu Gründung, Buchhaltung, Steuern und Bankkonto in den VAE.

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Vielen Dank. Ihr Guide ist unterwegs.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.

Sprechen Sie mit uns

Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Wir bieten Ihnen detaillierte Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sprechen sie mit uns
Author Logo - Spa X Webflow Template

Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

Unser Standort

Unsere Lage ist strategisch im Herzen von Dubai positioniert und bietet bequemen Zugang zu wichtigen Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkten und dem  internationalen Flughafen.

Dubai

Gate Village 3, Building 3
DIFC
Dubai, UAE

+971 58 509 65 77

info@danho-partner.ae

Sprechen sie mit uns
Heading