Definition und Einordnung
Mit dem Federal Decree-Law No. 47 of 2022 haben die VAE erstmals eine bundesweite Unternehmensbesteuerung eingeführt. Bis dahin galten die Emirate für die meisten Branchen als steuerfrei. Die Corporate Tax (auf Deutsch meist „Körperschaftsteuer" genannt, im Gesetz „Corporate Tax") erfasst das Nettoeinkommen von Unternehmen und selbstständig ausgeübten Geschäftstätigkeiten.
Wichtig ist die saubere Trennung der Regelebenen, denn die pauschale Aussage „9 Prozent Steuer in Dubai" ist unzutreffend:
- 0 Prozent auf steuerpflichtiges Einkommen bis zum steuerfreien Sockelbetrag.
- 9 Prozent ausschließlich auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der den steuerfreien Sockelbetrag übersteigt.
Der steuerfreie Sockelbetrag liegt bei AED 375.000 steuerpflichtigem Einkommen je Steuerperiode (Cabinet Decision No. 116 of 2022); nur der übersteigende Teil wird mit 9 Prozent besteuert – faktisch ein Freibetrag, keine klassische Freigrenze. Die maßgeblichen Werte vertieft der Begriff Freigrenze Corporate Tax.
Wer ist steuerpflichtig?
Corporate Tax trifft „Taxable Persons": in den VAE ansässige juristische Personen (LLC, Free-Zone-Gesellschaften, Holdings) sowie natürliche Personen, soweit sie eine geschäftliche Tätigkeit ausüben und ihr Umsatz daraus AED 1.000.000 im Kalenderjahr übersteigt. Reines Arbeitseinkommen, private Kapitalerträge, Dividenden und Immobilienerträge natürlicher Personen unterliegen grundsätzlich nicht der Corporate Tax – das ist ein zentraler Unterschied zur Einkommensteuerfreiheit natürlicher Personen.
Sonderregime bestehen für Free-Zone-Gesellschaften, die als Qualifying Free Zone Person unter Bedingungen 0 Prozent auf Qualifying Income erreichen, sowie das wahlweise Small Business Relief (für ansässige Personen mit Umsatz bis AED 3 Mio je Steuerperiode; derzeit nur für Steuerperioden, die am oder vor dem 31.12.2026 enden – Stand 2026-07; nicht für Qualifying Free Zone Persons oder Konzernmitglieder).
Bedeutung für DACH-Unternehmer
Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Corporate Tax selten das eigentliche Problem – 9 Prozent liegen deutlich unter DACH-Sätzen. Entscheidend ist vielmehr die Wechselwirkung mit dem Heimatland: Wer seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nicht sauber verlagert, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig; der Gewinn der VAE-Gesellschaft kann dann – je nach Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Beteiligungsstruktur und Einzelfall – der deutschen Besteuerung unterliegen (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–14 AStG). Es besteht keine pauschale Nachversteuerungspflicht. Fehlt der VAE-Gesellschaft echte wirtschaftliche Substanz, drohen Zurechnung und der Vorwurf einer Briefkastenfirma. Corporate Tax ist also nur ein Baustein einer Gesamtbetrachtung.
Rechenbeispiel
Eine VAE-Gesellschaft erzielt ein steuerpflichtiges Einkommen von AED 500.000 in einem Geschäftsjahr. Nach der Zwei-Stufen-Struktur bleibt der Teil bis zum steuerfreien Sockelbetrag von AED 375.000 mit 0 Prozent unbesteuert; nur die verbleibenden AED 125.000 werden mit 9 Prozent belastet – das ergibt AED 11.250 Corporate Tax. Der effektive Steuersatz liegt damit bei rund 2,25 Prozent, nicht bei 9 Prozent.
Zum Vergleich eine größere Gesellschaft mit AED 2.000.000 steuerpflichtigem Einkommen: 0 Prozent auf die ersten AED 375.000, 9 Prozent auf die restlichen AED 1.625.000 = AED 146.250 Corporate Tax, also ein effektiver Satz von rund 7,3 Prozent. Je höher der Gewinn, desto näher rückt der effektive Satz an die 9 Prozent heran, erreicht sie aber nie ganz. Grundlage der Werte: Federal Decree-Law No. 47 of 2022 und Cabinet Decision No. 116 of 2022.
Häufige Fehler
- „9 Prozent ab dem ersten Dirham" – falsch; die 0-Prozent-Stufe wird übersehen.
- Corporate Tax mit der Mehrwertsteuer (VAT, 5 Prozent) verwechselt – zwei getrennte Steuerarten.
- Die 15-Prozent-Mindeststeuer (DMTT) gilt wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen, ausschließlich für multinationale Konzerne mit konsolidiertem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro (in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre) (OECD Pillar Two, Cabinet Decision No. 142 of 2024); den 9-Prozent-Satz gewöhnlicher UAE-Unternehmen lässt sie unberührt.
Registrierung, Erklärung und Fristen
Corporate Tax ist keine reine Rechengröße, sondern mit formalen Pflichten verbunden. Jede Taxable Person muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren und erhält eine Steuernummer (Tax Registration Number). Die Corporate-Tax-Erklärung ist grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Ende der jeweiligen Steuerperiode einzureichen und zu bezahlen; Unterlagen und Bücher sind aufzubewahren. Auch Gesellschaften, die im Ergebnis 0 Prozent zahlen – etwa als Qualifying Free Zone Person oder unter dem Small Business Relief – sind in aller Regel dennoch registrierungs- und erklärungspflichtig. „Steuerfrei" bedeutet also nicht „ohne Pflichten". Die konkreten Fristen und Schwellen sind gegen die Vorgaben der FTA mit Datum zu prüfen, da Registrierungsfenster durch Ministerial Decisions terminiert werden.
Verwandte Begriffe
Freigrenze Corporate Tax, Qualifying Free Zone Person, Small Business Relief. Bei der praktischen Umsetzung unterstützt unser Service Corporate-Tax-Registrierung.
Quellen
- Federal Tax Authority (FTA), tax.gov.ae – Corporate Tax (abgerufen 2026-07-17)
- Ministry of Finance (MoF), mof.gov.ae/corporate-tax (abgerufen 2026-07-17)
- Federal Decree-Law No. 47 of 2022 on the Taxation of Corporations and Businesses
- Cabinet Decision No. 116 of 2022 (Freigrenze und Satz)