Über das erste Jahr als digitaler Nomade ist alles geschrieben. Interessanter ist das dritte: Dann entscheidet nicht mehr die Reiseroute, sondern die Verwaltung – Adresse, Post, Konten, Versicherung, Vorsorge und die Frage, wie viele Tage Sie eigentlich wo verbringen. Dieser Beitrag behandelt genau diese Seite.
Ohne belegbare Anschrift funktioniert wenig: Banken verlangen einen Adressnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist, Behörden brauchen eine Zustelladresse, Verträge eine Rechnungsanschrift. In Deutschland ist das Anbieten einer Wohnanschrift ohne tatsächlichen Bezug nach § 54 BMG bußgeldbewehrt – bis zu 50.000 Euro. Die Unterscheidung zwischen Postadresse, Rechnungsanschrift und Meldeadresse haben wir im Beitrag Meldeadresse für digitale Nomaden auseinandergenommen.
Wer ortsunabhängig lebt, sollte seine Aufenthaltstage zählen – nicht aus Ordnungsliebe, sondern weil Fristen daran hängen. Nach § 9 AO begründet ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zwingend einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die meisten Staaten kennen eine 183-Tage-Regel; Georgien stellt in Artikel 34 seines Steuergesetzbuchs auf 183 Tage in einem beliebigen fortlaufenden Zwölfmonatszeitraum ab. Ein einfaches Reisetagebuch mit Ein- und Ausreisedaten, Bordkarten und Kontobelegen ist im Zweifel das einzige Beweismittel, das Sie haben.
Ein Konto ist keine Struktur. Praktikabel sind drei Ebenen: ein operatives Konto am Sitz der Gesellschaft, ein privates Alltagskonto mit funktionierenden Karten – etwa das Bankkonto in Dubai – und eine Rücklage in einer weiteren Rechtsordnung, in der Praxis häufig das Bankkonto in Georgien. Zwei Hinweise aus der Begleitung: Konten ohne Bewegung werden eingeschränkt, und eine erreichbare Mobilnummer im jeweiligen Land erspart erstaunlich viele Legitimationsprobleme.
Die gesetzliche Krankenversicherung endet mit der Verlagerung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt ins Ausland; eine Anwartschaft ist dort nicht vorgesehen, in der privaten Krankenversicherung dagegen vertraglich üblich. Zwischen Deutschland und Georgien besteht kein Sozialversicherungsabkommen (Deutsche Rentenversicherung, Stand 8. Juli 2026) – georgische Zeiten werden also nicht angerechnet. Für die Einreise nach Georgien ist seit Januar 2026 eine Auslandskrankenversicherung mit mindestens 30.000 GEL Deckung nachzuweisen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Krankenversicherung für digitale Nomaden.
Der zweite, leisere Punkt ist die Altersvorsorge: Jahre ohne Beitragszahlung sind Jahre ohne Anwartschaft. Das fällt erst bei der Rückkehr auf – und dann nicht mehr korrigierbar.
Was ein ortsunabhängiges Leben dauerhaft trägt, ist nicht Beweglichkeit, sondern ein fester Bezugspunkt: eine Ansässigkeit, die belegbar ist, und eine Verwaltung, die auch dann funktioniert, wenn Sie gerade nicht erreichbar sind. Genau dafür existiert der Compliance-Wohnsitz in Georgien. Die Alternative über eine Gesellschaft in den Emiraten steht unter Firmengründung in Dubai.
Beachten Sie besonders: Fast alles auf dieser Seite lässt sich nachholen – mit einer Ausnahme. Beteiligungen ab 1 Prozent lösen beim Wegzug § 6 AStG aus; das gehört gerechnet, bevor Sie gehen.
Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder versicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall.
Weiter: Geld verdienen als digitaler Nomade, Digitaler Nomade ohne Wohnsitz – und die Gesamtübersicht auf unserer Seite Digitaler Nomade.
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