Definition und Einordnung
Zwei verwandte Begriffe werden oft vermengt und sind zu trennen:
- Source of Funds (SoF): Herkunft der konkreten Mittel einer bestimmten Transaktion oder Einlage (z. B. Verkaufserlös, Gehalt, Dividende).
- Source of Wealth (SoW): Herkunft des gesamten Vermögens einer Person über die Zeit (z. B. Unternehmensverkauf, ererbtes Vermögen, langjährige Geschäftstätigkeit).
Grundlage ist das VAE-Geldwäschegesetz (Federal Decree-Law No. 20 of 2018) und die aufsichtlichen Vorgaben der Central Bank of the UAE. Banken müssen im Rahmen der Customer Due Diligence (Know Your Customer) plausibel dokumentieren, dass Gelder aus legaler Quelle stammen. Die VAE haben ihre AML-Aufsicht in den letzten Jahren deutlich verschärft.
Typische Nachweise
Je nach Fall verlangen Banken etwa: Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuerbescheide, Verkaufs- oder Kaufverträge (Immobilie, Unternehmensanteile), Dividendenbeschlüsse, Kontoauszüge der Herkunftsbank, Erbnachweise. Entscheidend ist die Plausibilitätskette: Die Höhe der Einlage muss zur nachgewiesenen Quelle passen.
Bedeutung für DACH-Unternehmer
Für DACH-Unternehmer ist der Herkunftsnachweis der häufigste Stolperstein bei der Kontoeröffnung. Wer mit einem größeren Betrag aus einem Unternehmensverkauf oder aus Krypto-Gewinnen kommt, muss die Herkunft lückenlos und mit Dokumenten belegen können – gerade Vermögen aus der Krypto-Besteuerung wird besonders kritisch geprüft. Für das Firmenkonto einer neu gegründeten Free-Zone-Gesellschaft verlangt die Bank denselben Nachweis auch für das eingezahlte Stammkapital. Wer die Unterlagen vorab strukturiert aufbereitet (idealerweise in Englisch, mit klarer Belegkette), verkürzt das Onboarding erheblich. Fehlende Nachweise führen dagegen regelmäßig zu Ablehnung oder eingefrorenen Konten.
Rechenbeispiel
Ein Gründer will AED 1.500.000 aus dem Verkauf seiner deutschen GmbH auf ein neues VAE-Firmenkonto einzahlen. Die Bank verlangt: notariellen Kaufvertrag (Share Deal), Nachweis des Zahlungseingangs auf dem deutschen Konto, Steuerunterlagen und eine kurze Herkunftserklärung. Liegen diese vor und passt die Summe zum belegten Verkaufspreis, ist die Source-of-Funds-Prüfung regelmäßig unproblematisch. Fehlt der Kaufvertrag, wird das Onboarding gestoppt.
Ein kritischerer Fall: Sollen AED 800.000 aus Krypto-Gewinnen eingezahlt werden, verlangt die Bank die lückenlose Kette – Anschaffungsnachweise, Börsen-Transaktionshistorie, Auszahlungsbelege auf ein reguliertes Konto und eine Erklärung zur Mittelherkunft. Fehlt ein Glied, wird die Einzahlung zurückgewiesen oder das Konto eingefroren. Je unkonventioneller die Quelle, desto umfangreicher der geforderte Nachweis – Krypto- und Bargeldherkünfte gelten als die anspruchsvollsten Fälle und sollten vor dem Banktermin vollständig aufbereitet sein.
So bereiten Sie den Nachweis vor
Ein sauber vorbereiteter Herkunftsnachweis verkürzt das Onboarding von Wochen auf Tage. Bewährt hat sich, vor dem Banktermin ein kompaktes Dossier zusammenzustellen: eine kurze schriftliche Herkunftserklärung (auf Englisch), die belegenden Primärdokumente (Kaufvertrag, Gehaltsnachweise, Jahresabschlüsse, Dividendenbeschlüsse, Erbnachweise) sowie Kontoauszüge, die den Geldfluss lückenlos zeigen. Entscheidend ist die Plausibilitätskette: Jeder größere Betrag muss sich bis zu einer legalen Quelle zurückverfolgen lassen, und die Summen müssen zusammenpassen. Kritisch sind Bargeldbestände ohne Beleg, unklare Kryptoherkünfte und Zahlungsketten über mehrere Länder – hier lohnt zusätzliche Dokumentation. Für DACH-Kunden ist es ratsam, deutsche Unterlagen vorab übersetzen oder zumindest erläutern zu lassen, da die Bank sie sonst nicht ohne Weiteres akzeptiert. Anforderungen unterscheiden sich je Institut und Kundenprofil. Zu beachten ist außerdem, dass Banken den Herkunftsnachweis nicht nur bei der Eröffnung, sondern auch bei späteren größeren Zahlungseingängen erneut anfordern können – die Belegkette sollte daher dauerhaft griffbereit bleiben, nicht nur zum Onboarding.
Verwandte Begriffe
Kontoeröffnung ohne Anreise (Remote) sowie weitere Begriffe im Banking-Hub. Zur Kontoeröffnung: Firmenbankkonto.
Quellen
- Central Bank of the UAE, centralbank.ae – AML/CFT-Rahmen (abgerufen 2026-07-17)
- Federal Decree-Law No. 20 of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism