Firmengründung

Freihandelszone (Free Zone)

Eine Freihandelszone (Free Zone) ist ein Wirtschaftsgebiet in den VAE mit eigener Zonenbehörde und eigenen Regeln. Sie erlaubt 100 Prozent ausländisches Eigentum, vereinfachte Gründung und ein eigenes Lizenzsystem. Steuerlich kann eine Free-Zone-Gesellschaft unter Bedingungen als Qualifying Free Zone Person 0 Prozent Corporate Tax auf qualifizierendes Einkommen erreichen. Free Zone bedeutet jedoch nicht automatisch steuerfrei.

Definition und Einordnung

Die VAE verfügen über mehrere Dutzend Freihandelszonen, jeweils mit eigener Free Zone Authority, eigenem Register und eigenem Lizenzkatalog. Bekannte Beispiele sind DMCC und IFZA in Dubai, RAKEZ in Ras Al Khaimah sowie die Finanzplätze DIFC und ADGM. Eine Free-Zone-Gesellschaft (häufig als FZE oder FZCO firmierend) bietet:

  • 100 Prozent ausländisches Eigentum ohne lokalen Partner,
  • ein eigenständiges Lizenz- und Registrierungssystem außerhalb des Mainland-Wirtschaftsrechts,
  • Infrastruktur wie Büros, Flexi-Desks und Visa-Kontingente.

Die Gründung erfolgt nicht über das Department of Economic Development, sondern über die jeweilige Zonenbehörde.

Der wichtige Vorbehalt: Free Zone ≠ steuerfrei

Historisch galten Freizonen als steuerfrei. Seit Einführung der Corporate Tax gilt: Der Nullsatz ist an den Status der Qualifying Free Zone Person und dessen Bedingungen (Substanz, qualifizierendes Einkommen, De-minimis, geprüfte Abschlüsse) geknüpft. Ohne diese Bedingungen fällt auch für Free-Zone-Gesellschaften der reguläre 9-Prozent-Satz oberhalb der Freigrenze an. Zudem darf eine Free-Zone-Gesellschaft ihr Geschäft im VAE-Festland (Mainland) regelmäßig nur eingeschränkt betreiben.

Bedeutung für DACH-Unternehmer

Für die meisten DACH-Gründer mit standortunabhängigem Geschäft (Beratung, Online, Handel mit Auslandsbezug) ist die Free Zone der übliche Einstieg: schnell, 100 Prozent Eigentum, überschaubare Kosten. Wer dagegen den lokalen VAE-Markt bedienen will (Ladengeschäft, lokale Dienstleistung), stößt an Grenzen und sollte die Mainland-Gesellschaft prüfen. Die Wahl der konkreten Zone hängt von Tätigkeit, Visabedarf und Budget ab.

Rechenbeispiel

Eine Online-Marketing-Beratung gründet in einer Dubai-Freizone eine FZCO für rund AED 15.000 bis 25.000 Setup (zonen- und paketabhängig) mit einem Residence-Visum. Sie bedient ausschließlich Kunden außerhalb der VAE, unterhält Personal und Büro in der Zone und erfüllt so die QFZP-Bedingungen: 0 Prozent auf das qualifizierende Einkommen. Kosten und Konditionen variieren je Zone und sind aktuell bei der jeweiligen Authority zu prüfen.

Verliert dieselbe FZCO den QFZP-Status – etwa mangels Substanz –, gilt das reguläre Regime: Bei AED 700.000 Gewinn fielen (AED 700.000 − AED 375.000) × 9 Prozent = AED 29.250 an. Der Abstand zwischen 0 und diesem Betrag ist exakt der Wert, den die Substanz- und Qualifying-Bedingungen absichern. Die Freizone allein liefert also die Infrastruktur, nicht die Steuerfreiheit.

Die richtige Zone wählen

Die Zonen unterscheiden sich erheblich in Kosten, Aktivitätskatalog, Ansehen und Visa-Kontingenten. Grobe Orientierung: DMCC gilt als etablierte, breit anerkannte Handels- und Rohstoffzone; IFZA und RAKEZ sind für kostenbewusste Gründungen beliebt; DIFC und ADGM sind Finanzplätze mit eigenem, an das Common Law angelehntem Rechtsrahmen und passen für Finanz-, Fonds- und Holdingstrukturen. Bei der Auswahl zählen praktische Fragen: Deckt der Aktivitätskatalog Ihre Tätigkeit ab? Wie viele Residence-Visa brauchen Sie? Ist ein physisches Büro erforderlich oder genügt ein Paket mit Flexi-Desk? Und – mit Blick auf die Qualifying Free Zone Person – lässt sich in der Zone die nötige Substanz tatsächlich aufbauen? Die günstigste Zone ist nicht automatisch die richtige. Aktuelle Kosten und Kataloge sind bei der jeweiligen Authority zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Mainland-Gesellschaft (VAE), Freezone vs. Mainland, Qualifying Free Zone Person. Zur Gründung: Firmengründung Freezone.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Jeweilige Free Zone Authority (u. a. DMCC, IFZA, RAKEZ, DIFC, ADGM) – offizielle Angaben
  • Federal Decree-Law No. 32 of 2021 (UAE Commercial Companies Law)
  • Federal Tax Authority (FTA), tax.gov.ae – Free Zone Persons (abgerufen 2026-07-17)