Definition und Einordnung
Die Entscheidung zwischen Freihandelszone und Mainland-Gesellschaft ist die erste strukturelle Weichenstellung jeder VAE-Gründung. Sie betrifft nicht nur Kosten, sondern auch Marktzugang, Lizenzbehörde und steuerliche Optionen.
| Kriterium | Free Zone | Mainland |
|---|---|---|
| Lizenzbehörde | Free Zone Authority | Dubai Department of Economy and Tourism (DET, früher DED) |
| Ausländisches Eigentum | 100 % | 100 % für die meisten Tätigkeiten (seit 2021) |
| Lokaler VAE-Markt | nur eingeschränkt | uneingeschränkt |
| Internationales Geschäft | ideal | möglich |
| Corporate Tax | 0 % auf qualifizierende Einkünfte als QFZP möglich (Bedingungen), sonst 0 %/9 % | 0 % bis zum Freibetrag von AED 375.000, 9 % darüber (kein QFZP) |
| Behördenaufträge | eingeschränkt | zulässig |
Die entscheidende Frage: Wo sitzen die Kunden?
Der praktische Kompass ist einfach: Bedienst du Kunden außerhalb der VAE oder arbeitest du standortunabhängig, ist die Free Zone meist die bessere Wahl: 100 % Eigentum, geringere Kosten und, sofern deine Tätigkeit zu den qualifizierenden Aktivitäten zählt, über den Status der Qualifying Free Zone Person potenziell 0 % Corporate Tax auf diese Einkünfte. Verkaufst du dagegen an lokale Kunden in den VAE oder brauchst du eine physische Präsenz im Markt, führt an der Mainland-Gesellschaft kaum ein Weg vorbei.
Bedeutung für DACH-Unternehmer
Viele DACH-Gründer wählen reflexartig die günstigste Free Zone und stellen später fest, dass sie lokal nicht verkaufen dürfen. Andere gründen Mainland aus Vorsicht und zahlen unnötig mehr, obwohl ihr Geschäft rein international ist. Beides ist vermeidbar, wenn man vor der Gründung ehrlich klärt, wo die Wertschöpfung und die Kunden liegen. In Mischfällen kann eine Kombination (Free Zone plus separate Mainland-Struktur) sinnvoll sein.
Rechenbeispiel
Ein Großhändler vertreibt Waren aus einer Designated Zone an Wiederverkäufer im Ausland: Free-Zone-Gesellschaft, QFZP-Bedingungen erfüllt, 0 % auf die qualifizierenden Einkünfte. Ein zweiter Unternehmer eröffnet ein Café in Dubai: Das lokale Geschäft erfordert eine Mainland-Lizenz über das DET, auf den Gewinn oberhalb des Freibetrags von AED 375.000 fallen 9 % an. Identisches Land, gegensätzliche richtige Wahl.
In Zahlen: Der Großhändler mit AED 800.000 qualifizierendem Gewinn zahlt als QFZP 0 AED, der Café-Betreiber mit demselben Gewinn zahlt (AED 800.000 − AED 375.000) × 9 % = AED 38.250. Bei identischem Gewinn entscheidet die passende Struktur über eine Differenz von über AED 38.000 pro Jahr. Wichtig: Nicht jedes internationale Geschäft ist qualifizierend. Beratung, Marketing oder Online-Verkäufe an Privatkunden führen in der Regel nicht zu 0 %, auch nicht in einer Free Zone. Genau deshalb fällt die Freezone-oder-Mainland-Entscheidung vor der Gründung, ein späterer Wechsel ist aufwendig.
Kosten, Marktzugang und der häufigste Denkfehler
Der reine Kostenvergleich führt oft in die Irre. Zwar ist eine Freizonen-Lizenz im Setup meist günstiger, doch die entscheidende Größe ist der Marktzugang: Eine Free-Zone-Gesellschaft darf im VAE-Festland regelmäßig nur eingeschränkt direkt verkaufen. Wer das dennoch tut, riskiert Verstöße oder muss über einen Mainland-Distributor gehen, was die vermeintliche Ersparnis auffrisst. Umgekehrt zahlt ein rein international tätiger Online-Unternehmer bei einer Mainland-Gründung für Marktzugang, den er nie nutzt. Ein weiterer Denkfehler betrifft die Steuer: Der 0-%-Vorteil ist an den QFZP-Status, qualifizierende Aktivitäten und Substanzbedingungen gebunden, nicht an die Freizone als solche. Die ehrliche Ausgangsfrage lautet daher nicht „Was ist billiger?“, sondern „Wo entsteht meine Wertschöpfung und wo sitzen meine Kunden?“. Aktuelle Gebühren sind bei der jeweiligen Authority bzw. beim DET zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Freihandelszone (Free Zone), Mainland-Gesellschaft (VAE), Qualifying Free Zone Person, Freibetrag Corporate Tax. Zur Gründung: Firmengründung Freezone oder Firmengründung Dubai Mainland.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Jeweilige Free Zone Authority bzw. Dubai Department of Economy and Tourism (DET) – offizielle Angaben
- Federal Decree-Law No. 32 of 2021 (UAE Commercial Companies Law)
- Federal Tax Authority (FTA), tax.gov.ae – Free Zone Persons (abgerufen 2026-10-04)
- Ministerial Decision No. 265 of 2023 (Qualifying und Excluded Activities)