Firmengründung

Mainland-Gesellschaft (VAE)

Eine Mainland-Gesellschaft ist ein im VAE-Festland über die Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats lizenziertes Unternehmen, in Dubai über das Department of Economy and Tourism (DET). Sie darf ohne Einschränkung im lokalen VAE-Markt tätig werden und an staatlichen Aufträgen teilnehmen. Seit der Reform von 2021 ist für die meisten Tätigkeiten 100 % ausländisches Eigentum möglich.

01.08.2026

Definition und Einordnung

Die Mainland-Gesellschaft (Onshore) wird über die Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats lizenziert, in Dubai über das Department of Economy and Tourism (DET, früher Department of Economic Development, DED), und unterliegt dem UAE Commercial Companies Law (Federal Decree-Law No. 32 of 2021). Ihr Kennzeichen: Sie darf uneingeschränkt im lokalen VAE-Markt tätig werden, etwa mit Ladengeschäften, lokalen Dienstleistungen oder Verträgen mit Behörden.

Die wichtigste Reform: Seit 2021 ist für einen breiten Katalog wirtschaftlicher Tätigkeiten 100 % ausländisches Eigentum zulässig. Der frühere Zwang, einen emiratischen Partner mit 51 % zu beteiligen, entfällt für diese Aktivitäten. Für bestimmte Tätigkeiten mit strategischer Bedeutung können weiterhin Sonderregeln oder ein lokaler Agent gelten. Die konkrete Aktivitätsliste ist bei der zuständigen Behörde zu prüfen.

Bedeutung für DACH-Unternehmer

Für DACH-Unternehmer ist die Mainland-Struktur die richtige Wahl, wenn das Geschäft im VAE-Markt selbst stattfindet: lokale Kundschaft, physische Präsenz, Handel innerhalb der Emirate, Behördenaufträge. Wer dagegen international oder online arbeitet, fährt mit einer Freihandelszone oft günstiger und einfacher. Steuerlich gilt für Mainland-Gesellschaften die reguläre Corporate Tax mit 0 % bis zum Freibetrag von AED 375.000 und 9 % auf den Teil darüber. Das 0-%-Regime der QFZP steht Mainland-Gesellschaften nicht offen, das Small Business Relief dagegen schon. Die grundsätzliche Abgrenzung behandelt der Begriff Freezone vs. Mainland.

Rechenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb will in Dubai lokal Aufträge ausführen und Personal beschäftigen. Eine Free-Zone-Lizenz erlaubt das lokale Geschäft nur eingeschränkt, daher gründet er eine Mainland-LLC über das DET mit 100 % Eigentum. Bei einem steuerpflichtigen Gewinn von AED 600.000 fallen nach Abzug des Freibetrags von AED 375.000 (AED 600.000 − AED 375.000) × 9 % = AED 20.250 Corporate Tax an. Gebühren und Aktivitätsvoraussetzungen sind beim DET aktuell zu prüfen.

Wächst der Betrieb auf AED 1.500.000 Gewinn, steigt die Corporate Tax auf (AED 1.500.000 − AED 375.000) × 9 % = AED 101.250. Der effektive Satz nähert sich mit steigendem Gewinn den 9 %, bleibt aber stets darunter. Anders als eine Free-Zone-Gesellschaft kann die Mainland-LLC den 0-%-Satz der Qualifying Free Zone Person nicht nutzen, dafür hat sie den vollen lokalen Marktzugang, der einer Freizone fehlt.

Gründungsschritte und laufende Pflichten

Eine Mainland-Gründung folgt einem definierten Ablauf: Wahl der Rechtsform (häufig LLC) und der Geschäftstätigkeit aus der Aktivitätsliste des DET, Reservierung des Handelsnamens, Initial Approval, Anmietung von Geschäftsräumen mit Mietregistrierung (Ejari), Ausstellung der Handelslizenz und schließlich Establishment Card sowie Visa-Verfahren. Anders als bei einer reinen Free-Zone-Struktur ist ein physisches Büro im Emirat in der Regel Pflicht. Laufend gelten Buchführungs- und, abhängig von Größe und Tätigkeit, Auditpflichten sowie die Corporate-Tax-Registrierung und -Erklärung. Für die Corporate Tax müssen ordnungsgemäße Bücher geführt werden, unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Für DACH-Unternehmer bedeutet die Mainland-Route etwas mehr Aufwand und Fixkosten als eine Freizone, dafür vollen Marktzugang. Welche Aktivitäten 100 % Eigentum erlauben und welche Nachweise nötig sind, ist bei der Behörde des jeweiligen Emirats aktuell zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Freihandelszone (Free Zone), Freezone vs. Mainland, Holdinggesellschaft (VAE), Freibetrag Corporate Tax. Zur Gründung: Firmengründung Dubai Mainland.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Dubai Department of Economy and Tourism (DET), dubaidet.gov.ae bzw. Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats – offizielle Angaben
  • Federal Decree-Law No. 32 of 2021 (UAE Commercial Companies Law; 100-%-Ownership-Reform)
  • Cabinet Decision No. 116 of 2022 (Freibetrag AED 375.000)