Steuern

Freigrenze Corporate Tax (AED 375.000)

Die Freigrenze der VAE-Corporate-Tax bezeichnet den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens, bis zu dem der Steuersatz 0 Prozent beträgt. Dokumentiert liegt sie bei AED 375.000 pro Steuerperiode. Erst der darüber hinausgehende Gewinn wird mit 9 Prozent besteuert. Es handelt sich um eine Stufengrenze, nicht um einen pauschalen Satz ab dem ersten Dirham.

01.08.2026

Definition und Einordnung

Die Freigrenze ist das Herzstück der Zwei-Stufen-Struktur der Corporate Tax VAE. Sie wurde durch Cabinet Decision No. 116 of 2022 festgelegt und beträgt AED 375.000 an steuerpflichtigem Einkommen je Steuerperiode. Bis zu diesem Betrag beträgt der Satz 0 Prozent; auf den übersteigenden Teil fallen 9 Prozent an.

Anders als ein Freibetrag im deutschen Sinne wirkt die Freigrenze hier wie eine echte Nullzone: Sie mindert die Bemessungsgrundlage der 9-Prozent-Stufe um AED 375.000. Weil Schwellenwerte durch Cabinet Decisions grundsätzlich geändert werden können, ist bei künftiger Anwendung stets zu prüfen, ob eine neuere Decision den Betrag angepasst hat; der hier genannte Wert entspricht dem geltenden Stand (2026-07-17).

Abgrenzung zum Small Business Relief

Die Freigrenze ist nicht das Small Business Relief. Die Freigrenze ist eine dauerhafte, automatische Satzstufe und knüpft am Gewinn an. Das Small Business Relief ist dagegen eine wahlweise (elective), befristete Erleichterung, die am Umsatz anknüpft. Beide können sich ergänzen, sind aber rechtlich verschiedene Instrumente.

Bedeutung für DACH-Unternehmer

Die Freigrenze führt dazu, dass kleine und mittlere VAE-Gesellschaften einen sehr niedrigen effektiven Steuersatz tragen. Für DACH-Unternehmer heißt das: Die VAE-Steuerlast ist selten der kritische Punkt. Kritisch bleibt die Frage, ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz überhaupt auf den Gewinn zugreifen – etwa über Hinzurechnungsbesteuerung oder eine Betriebsstätte im Heimatland. Eine niedrige VAE-Steuer nützt wenig, wenn im Heimatland nachversteuert wird.

Rechenbeispiel

Steuerpflichtiges Einkommen AED 800.000:

  • AED 375.000 × 0 Prozent = AED 0
  • (AED 800.000 − AED 375.000) = AED 425.000 × 9 Prozent = AED 38.250

Gesamte Corporate Tax: AED 38.250, effektiver Satz rund 4,8 Prozent. Bei AED 375.000 oder weniger beträgt die Steuer null.

Drei Fälle im direkten Vergleich verdeutlichen die Stufenwirkung: Bei AED 375.000 fallen 0 AED an (effektiv 0 Prozent). Bei AED 750.000 werden nur AED 375.000 mit 9 Prozent belastet = AED 33.750 (effektiv 4,5 Prozent). Bei AED 3.750.000 ergeben sich (AED 3.750.000 − AED 375.000) × 9 Prozent = AED 303.750 (effektiv 8,1 Prozent). Die Freigrenze wirkt also als fester Sockel von AED 375.000, der bei kleinen Gewinnen prozentual stark, bei großen Gewinnen kaum noch ins Gewicht fällt.

Häufige Fehler

  • Freigrenze mit dem effektiven Satz gleichgesetzt („also zahle ich 9 Prozent") – die 0-Prozent-Stufe entfällt dabei.
  • Angenommen, die Freigrenze gelte pro Gesellschafter oder pro Jahr mehrfach – sie gilt je Steuerperiode und je Taxable Person; die Behandlung verbundener Personen ist gesondert geregelt.

Zusammenspiel mit Small Business Relief und QFZP

Die drei Entlastungen der VAE-Corporate-Tax greifen auf verschiedenen Ebenen und lassen sich gedanklich stapeln. Zuerst prüft man, ob überhaupt eine Erleichterung wie das Small Business Relief (umsatzabhängig, befristet, wahlweise) greift; wird sie gewählt, entfällt steuerpflichtiges Einkommen ohnehin. Wird sie nicht gewählt oder ist die Umsatzschwelle überschritten, kommt die Freigrenze zum Tragen: 0 Prozent bis AED 375.000, 9 Prozent darüber. Für eine Qualifying Free Zone Person gilt zusätzlich der 0-Prozent-Satz auf Qualifying Income – hier wirkt nicht die Freigrenze, sondern die Trennung in Qualifying/Non-Qualifying Income. Diese Ebenen zu verwechseln, ist der häufigste Rechenfehler bei der VAE-Steuerplanung.

Verwandte Begriffe

Corporate Tax VAE, Small Business Relief, Qualifying Free Zone Person. Zur Registrierung und laufenden Deklaration siehe Corporate-Tax-Registrierung.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Federal Tax Authority (FTA), tax.gov.ae – Corporate Tax (abgerufen 2026-07-17)
  • Ministry of Finance (MoF), mof.gov.ae/corporate-tax (abgerufen 2026-07-17)
  • Cabinet Decision No. 116 of 2022 (Freigrenze und Satz)
  • Federal Decree-Law No. 47 of 2022