Definition und Einordnung
Das Small Business Relief nach Ministerial Decision No. 73 of 2023 (gestützt auf Art. 21 des Federal Decree-Law No. 47 of 2022) erlaubt kleinen Taxable Persons, für eine Steuerperiode zu erklären, dass sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben. Die Folgen: keine Corporate Tax und vereinfachte Pflichten. Es ist ausdrücklich elective – das Unternehmen muss die Erleichterung in der Steuererklärung aktiv wählen.
Drei Merkmale sind zwingend sauber zu trennen:
1. Umsatzschwelle AED 3.000.000 – bezogen auf den Umsatz (Revenue), nicht den Gewinn. Sie muss in der laufenden und in allen vorangegangenen relevanten Steuerperioden eingehalten sein; wird sie in einer Periode überschritten, ist das Relief auch für die Zukunft verwirkt. 2. Befristung: für Steuerperioden bis einschließlich Ende 2026 – die Regel ist zeitlich begrenzt und läuft ohne Verlängerung danach aus. 3. Wahlrecht – ohne Wahl in der Erklärung greift die Erleichterung nicht.
Grundlage dieser Werte ist Ministerial Decision No. 73 of 2023 (Stand 2026-07-17). Da befristete Schwellen durch Nachfolge-Decisions verlängert oder geändert werden können, ist bei Perioden ab 2027 zu prüfen, ob eine Anschlussregelung ergangen ist.
Abgrenzung zur Freigrenze
Small Business Relief knüpft am Umsatz an und ist befristet und wahlweise. Die Freigrenze Corporate Tax knüpft am Gewinn an und ist dauerhaft und automatisch. Wer über der Umsatzschwelle liegt, verliert das Relief, profitiert aber weiterhin von der 0-Prozent-Stufe der Freigrenze.
Bedeutung für DACH-Unternehmer
Für neu gegründete VAE-Gesellschaften mit Umsatz unter der Schwelle kann das Relief die ersten Jahre steuerlich entlasten und den Verwaltungsaufwand senken. Zu beachten: Das Relief ändert nichts an der Situation im Heimatland. Wer weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann trotz Small Business Relief in der VAE eine deutsche Steuerpflicht auf denselben Gewinn haben. Prüfen Sie daher immer beide Ebenen – die Steuerplanung sollte den DACH-Bezug einschließen.
Rechenbeispiel
Eine Beratungsgesellschaft erzielt in 2025 einen Umsatz von AED 2.400.000 und einen Gewinn von AED 900.000. Da der Umsatz unter der Schwelle von AED 3.000.000 liegt und die Periode in den Befristungszeitraum bis Ende 2026 fällt, kann die Gesellschaft Small Business Relief wählen: Corporate Tax fällt für diese Periode nicht an. Ohne das Relief wären – über die Freigrenze – (AED 900.000 − AED 375.000) × 9 Prozent = AED 47.250 angefallen.
Steigt der Umsatz im Folgejahr auf AED 3.200.000, ist die Schwelle überschritten: Das Relief entfällt, und der Gewinn wird regulär über die Freigrenze besteuert. Bei dann etwa AED 1.100.000 Gewinn ergäbe das (AED 1.100.000 − AED 375.000) × 9 Prozent = AED 65.250. Der Sprung zeigt, warum das Relief nur eine Anschub-, keine Dauerlösung ist – und warum die Mehrjahresplanung mitgedacht gehört.
Häufige Fehler
- Umsatz mit Gewinn verwechselt: Die Schwelle bezieht sich auf den Umsatz.
- Angenommen, das Relief gelte dauerhaft – es ist befristet.
- Vergessen, es aktiv zu wählen – ohne Wahl kein Relief.
Wann sich die Wahl lohnt – und wann nicht
Das Wahlrecht ist nicht in jedem Fall vorteilhaft. Wer das Relief wählt, kann in derselben Periode bestimmte Verluste und Aufwendungen nicht in der üblichen Weise nutzen oder vortragen, weil die Gesellschaft steuerlich so behandelt wird, als hätte sie kein Einkommen erzielt. Für ein junges Unternehmen mit Anlaufverlusten kann es daher klüger sein, das Relief nicht zu wählen und die Verluste stattdessen für spätere, gewinnstarke Jahre vorzutragen. Die Wahl sollte deshalb jede Periode neu und mit Blick auf die Mehrjahresplanung getroffen werden, nicht reflexartig. Auch die Wechselwirkung mit dem QFZP-Status ist zu beachten, da beide Regime nicht beliebig kombinierbar sind. Die genauen Rechtsfolgen sind gegen die Ministerial Decision mit Datum zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Corporate Tax VAE, Freigrenze Corporate Tax, Qualifying Free Zone Person. Umsetzung: Corporate-Tax-Registrierung.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Federal Tax Authority (FTA), tax.gov.ae – Small Business Relief (abgerufen 2026-07-17)
- Ministerial Decision No. 73 of 2023 on Small Business Relief
- Federal Decree-Law No. 47 of 2022, Art. 21