Banking

EU verbietet Auslandskonten? Was CRD VI wirklich regelt

„Die EU verbietet Auslandskonten" – mit dieser Zuspitzung wird derzeit für alles Mögliche geworben, von Edelmetallen bis zu Eilangeboten für Kontoeröffnungen. Dahinter steht eine echte Richtlinie mit echten Fristen. Nur regelt sie etwas anderes, als die Schlagzeile behauptet.

Was CRD VI tatsächlich ist

CRD VI ist die Richtlinie (EU) 2024/1619, Teil des EU-Bankenpakets, veröffentlicht am 19. Juni 2024. Ihr neuer Artikel 21c schafft erstmals eine einheitliche Regel für Banken aus Drittstaaten: Wer in der EU dauerhaft Kernbankgeschäfte erbringen will – Einlagengeschäft, Kreditvergabe, Garantien –, braucht dafür künftig eine in der EU zugelassene Zweigstelle.

Verpflichtet wird also die Bank, nicht ihr Kunde. Ein Verbot, als EU-Bürger ein Konto außerhalb der EU zu führen, steht nicht in der Richtlinie. Eine „Löschung" bestehender Konten ordnet sie ebenfalls nicht an.

Im Video: Was CRD VI für den Zugang zu Konten außerhalb der EU bedeutet und welche Wege offenstehen.

Die drei Daten, die zählen

DatumWas passiert
11. Januar 2026Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen
11. Juli 2026Stichtag für den Bestandsschutz: Verträge, die vorher geschlossen wurden, dürfen weiter bedient werden
11. Januar 2027Die Zweigstellenpflicht für neues Geschäft von Drittstaaten-Banken greift

Der Juli-Stichtag erklärt, warum das Thema gerade jetzt überall auftaucht: Wer sein Konto vor dem 11. Juli 2026 eröffnet hat, hat einen Vertrag mit Bestandsschutz. Genau darauf zielten die vielen „Jetzt schnell noch"-Appelle des Frühsommers.

Was erlaubt bleibt

  • Bestehende Konten. Vor dem Stichtag geschlossene Verträge dürfen von der Bank weiter bedient werden. Eine gesetzliche Kündigungspflicht gibt es nicht.
  • Eigeninitiative (Reverse Solicitation). Wendet sich der Kunde von sich aus an die Drittstaaten-Bank, darf sie ihn auch künftig aufnehmen. Die Ausnahme wird eng verstanden: Sobald die Bank in der EU wirbt oder aktiv anbahnt, entfällt sie.
  • Konten halten und nutzen. Für Kontoinhaber selbst ändert die Richtlinie nichts an der Rechtslage. Steuerliche Pflichten und Meldepflichten bestehen unabhängig davon – und galten auch vorher schon.

Das reale Risiko heißt De-Risking

Die ehrliche Einordnung: Das größte praktische Risiko steht nicht im Gesetzestext. Es besteht darin, dass einzelne Institute den Aufwand scheuen und ihr EU-Geschäft von sich aus zurückfahren – etwa, indem sie Neueröffnungen für EU-Ansässige aussetzen oder Bestandskunden strengere Bedingungen stellen. Das ist keine Pflicht aus CRD VI, aber eine mögliche Geschäftsentscheidung. Wie die Banken einzelner Länder reagieren, wird sich zwischen 2026 und 2027 zeigen.

Gilt das auch für die Schweiz und Liechtenstein?

Ja und nein. Die Schweiz ist aus EU-Sicht ein Drittstaat wie Georgien – Schweizer Banken ohne EU-Zweigstelle unterliegen denselben Regeln, weshalb einzelne Häuser ihr Geschäft mit EU-Kunden bereits heute restriktiv handhaben. Liechtenstein dagegen ist EWR-Mitglied: Seine Banken tragen den EU-Bankenpass und sind von Artikel 21c gar nicht betroffen. Wer die Debatte auf „Auslandskonto generell" verkürzt, übersieht diese Unterschiede – es geht ausschließlich um Banken außerhalb von EU und EWR.

Was das für ein Konto in Georgien bedeutet

Georgische Banken unterhalten keine Zweigstellen in der EU. Damit gilt:

  • Konto vor dem 11. Juli 2026 eröffnet: Der Vertrag genießt Bestandsschutz. Pflegen Sie das Konto aktiv und reagieren Sie auf Rückfragen der Bank – ein eingeschränktes Konto ist der häufigste vermeidbare Schaden, wie wir in unserer Begleitpraxis immer wieder sehen.
  • Eröffnung bis zum 11. Januar 2027: Bis die Zweigstellenpflicht greift, bleibt die Eröffnung regulär möglich. Den Ablauf und die Unterlagen haben wir auf der Seite zum Bankkonto in Georgien beschrieben.
  • Eröffnung danach: Der Weg führt über Ihre dokumentierte Eigeninitiative oder den Termin vor Ort in Georgien. Was aus der Ferne geht und was nicht, steht im Beitrag zur Online-Eröffnung.

Was CRD VI nicht ändert

Die Transparenz. Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch teil, der erste vollständige Meldezyklus lief 2024. Ob mit oder ohne CRD VI: Ihr Konto ist gegenüber dem deutschen Fiskus kein Geheimnis, und korrekt deklariert muss es das auch nicht sein.

Wie wir das einordnen

Die Schlagzeile „EU verbietet Auslandskonten" ist falsch. Richtig ist: Die EU erschwert Drittstaaten-Banken das aktive Neugeschäft, und die Übergangsfenster sind klar datiert. Wer ein Auslandskonto ohnehin plant – zur Diversifikation, wegen der Zinsen oder als Teil einer Wegzugsplanung –, sollte die Eröffnung nicht auf die lange Bank schieben und sauber dokumentieren, dass die Initiative von ihm ausging.

Beachten Sie besonders: Panikkäufe sind das Gegenteil von Struktur. Ein Konto, das nur aus Angst vor einer Frist eröffnet und dann nicht genutzt wird, wird eingeschränkt und schafft neue Probleme.

Vor der Entscheidung klären

  • Besteht bereits ein Vertrag von vor dem 11. Juli 2026, und ist das Konto aktiv?
  • Ist eine geplante Eröffnung realistisch vor dem 11. Januar 2027 abschließbar?
  • Ist die Eigeninitiative schriftlich dokumentiert, falls die Eröffnung später erfolgt?
  • Sind CRS-Transparenz und die deutsche Deklaration von Anfang an eingeplant?
  • Passt das Institut zum Profil – oder nur zur Schlagzeile?

Stand: 1. September 2026. Die nationale Umsetzung von CRD VI kann im Detail abweichen; verbindlich ist der umgesetzte Rechtsstand des jeweiligen Mitgliedstaats.

Ablauf, Unterlagen und Betreuung finden Sie auf unserer Seite zum Bankkonto in Georgien. Was der automatische Informationsaustausch konkret meldet: Auslandskonto und CRS.

Was daraus für einzelne Fälle folgt: Auslandskonto eröffnen als Deutscher und Auslandskonto eröffnen ohne Wohnsitz. Wer die Ansässigkeit außerhalb der EU aufbauen will, findet den Weg auf unserer Seite zum Compliance-Wohnsitz in Georgien.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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