Banking

Auslandskonto und CRS: was das Finanzamt automatisch erfährt

„Erfährt das Finanzamt von meinem Konto in Georgien?" ist die häufigste Frage in unseren Erstgesprächen zum Auslandskonto. Die kurze Antwort: Ja, automatisch und jährlich. Die längere Antwort erklärt, warum das kein Problem ist – wenn man es richtig behandelt.

Was der CRS ist

Der Common Reporting Standard ist der OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Über 100 Staaten nehmen teil. Die Mechanik: Ihre Bank im Ausland identifiziert Sie als steuerlich in Deutschland ansässig, meldet Ihre Kontodaten an die eigene Steuerbehörde, und diese leitet sie an das Bundeszentralamt für Steuern weiter – von dort fließen sie an Ihr Wohnsitzfinanzamt. Sie selbst tun dabei nichts; genau das ist der Punkt.

Was konkret gemeldet wird

DatenpunktInhalt
StammdatenName, Anschrift, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steuer-Identifikationsnummer
KontoKontonummer und meldendes Institut
SaldoKontostand zum Jahresende
Erträgegutgeschriebene Zinsen, Dividenden und bestimmte Veräußerungserlöse des Jahres

Nicht gemeldet werden einzelne Umsätze oder Verwendungszwecke – der CRS ist ein Bestands- und Ertragsregister, kein Kontoauszug.

Georgien meldet seit 2024

Georgien hat sich dem Standard angeschlossen; der erste vollständige Meldezyklus lief 2024 mit den Daten des Jahres 2023. Jedes Konto bei einer georgischen Bank ist seither Teil des Austauschs. Das beantwortet auch die Dauerfrage nach dem „diskreten" Konto am Kaukasus abschließend – warum es das nie gab, steht im Beitrag Anonymes Konto in Georgien.

Wer meldet – und die eine Ausnahme

Am Austausch nehmen praktisch alle Bankplätze teil, die für Privatkunden relevant sind: die gesamte EU, die Schweiz, Liechtenstein, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur – und eben Georgien. Die prominente Ausnahme sind die USA, die statt des CRS ihr eigenes FATCA-Regime fahren und Daten nur eingeschränkt in die Gegenrichtung liefern.

Aus dieser Lücke und ein paar verbliebenen Kleinststaaten werden im Netz „CRS-freie Konto-Listen" gebastelt. Unsere Einordnung dazu ist unromantisch: Wer seinen Bankstandort danach auswählt, wo nicht gemeldet wird, wählt systematisch die Plätze mit der schwächsten Bankeninfrastruktur – und signalisiert genau die Absicht, die später jede Betriebsprüfung interessiert. Transparenz einzupreisen ist billiger.

Was der CRS nicht ist

  • Keine Steuer. Die Meldung selbst kostet nichts und löst keine Abgabe aus.
  • Kein Verbot. Gemeldet zu werden ist der Normalzustand jedes legalen Auslandskontos.
  • Kein Automatismus zum Verfahren. Das Finanzamt gleicht die Meldung mit Ihrer Erklärung ab. Passt beides zusammen, passiert – nichts.

Kritisch wird es nur, wenn gemeldete Erträge in der Erklärung fehlen. Dann folgen Nachfragen, Nachveranlagung und je nach Fall ein Verfahren. Wer Altjahre aufzuarbeiten hat, sollte das nicht aussitzen, sondern sich beraten lassen, bevor das Amt fragt – die Reihenfolge entscheidet über den Ausgang.

Die Steuerseite richtig bedienen

Kapitalerträge aus Georgien gehören in die deutsche Steuererklärung (Anlage KAP), unabhängig davon, ob die Bank dort bereits Steuer einbehalten hat. Georgien erhebt auf Zinsen fünf Prozent Quellensteuer; das Abkommen mit Deutschland sieht für Zinsen null Prozent vor. Die Entlastung beantragen Sie in Georgien unter Nachweis Ihrer Ansässigkeit – sonst zahlen Sie dort fünf Prozent, die Ihnen zu Hause niemand automatisch erstattet. Wie sich Zinsniveau, Währung und Steuer zum realen Ertrag verrechnen, zeigt der Beitrag Bankkonto Georgien Zinsen.

CRS und AWV: zwei Paar Schuhe

Beides wird ständig verwechselt. Der CRS ist die automatische Meldung Ihrer Bank über Bestände und Erträge. Die AWV-Meldung ist Ihre eigene Meldung bestimmter grenzüberschreitender Zahlungen über 50.000 Euro an die Bundesbank. Das eine ersetzt das andere nicht – beide laufen parallel und beide sind unaufgeregt erledigt, wenn man sie kennt. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Konto im Ausland eröffnen.

Wie wir das einordnen

Der CRS hat das Auslandskonto nicht abgeschafft, er hat es normalisiert: Es gibt keinen Graubereich mehr, in dem sich ein Konto „verstecken" ließe – und damit auch keinen Grund, eines zu meiden, das sauber deklariert ist. Für unsere Mandanten ist die Transparenz ein Argument für Georgien: Wer die Meldung ohnehin einkalkuliert, wählt den Standort nach Zinsen, Banken und Struktur – nicht nach Diskretionsversprechen, die seit 2024 niemand mehr halten kann.

Beachten Sie besonders: Die steuerliche Ansässigkeit, die Sie der Bank angeben, steuert die Meldung. Falsche oder veraltete Angaben dort erzeugen Meldungen an den falschen Staat – und Rückfragen an Sie.

Vor der Eröffnung klären

  • Ist die Deklaration der Erträge ab dem ersten Jahr organisiert (Anlage KAP)?
  • Liegt die Ansässigkeitsbescheinigung für die georgische Quellensteuerentlastung vor?
  • Sind die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit bei der Bank aktuell?
  • Ist die AWV-Schwelle von 50.000 Euro im Zahlungsplan berücksichtigt?
  • Gibt es Altjahre, die vor der ersten Meldung aufgearbeitet gehören?

Stand: 1. September 2026. Meldeumfang und Teilnehmerstaaten des CRS entwickeln sich weiter; steuerliche Einzelfragen klären wir ausschließlich im Mandat.

Wie das Konto in Georgien sauber aufgesetzt wird – vom Institut bis zur Quellensteuerentlastung – steht auf unserer Seite zum Bankkonto in Georgien.

Ergänzend: Die vier Pflichten aus deutscher Sicht stehen im Beitrag Auslandskonto eröffnen als Deutscher, die Lage ohne festen Wohnsitz im Beitrag Auslandskonto eröffnen ohne Wohnsitz.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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