Steuern

Perpetual Traveler und Steuern: der 183-Tage-Mythos

Die Idee ist älter als das Internet: Wer sich in keinem Staat lange genug aufhält, wird nirgends steuerpflichtig. In der verkürzten Fassung lautet sie „weniger als 183 Tage überall". Diese Fassung ist der Kern des Missverständnisses – denn die 183-Tage-Regel ist nur eine von mehreren Regeln, und sie ist nicht die wichtigste.

Woher die 183 Tage kommen

Die Zahl stammt aus zwei Zusammenhängen. Erstens aus dem nationalen Recht vieler Staaten, die daran die Ansässigkeit knüpfen – Georgien etwa in Artikel 34 seines Steuergesetzbuchs, mit einem beliebigen fortlaufenden Zwölfmonatszeitraum als Maßstab. Zweitens aus der Arbeitnehmerklausel der Doppelbesteuerungsabkommen, die einen ganz anderen Zweck hat.

Deutschland kennt diese Grenze bei der unbeschränkten Steuerpflicht nicht. Maßgeblich sind § 8 AO und § 9 AO:

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Wer eine Wohnung innehat unter Umständen, die auf Beibehaltung und Benutzung schließen lassen, hat einen Wohnsitz – unabhängig von der Zahl der Tage. Es reicht die tatsächliche Verfügungsmacht, etwa über ein jederzeit nutzbares Zimmer.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet ihn zwingend. Nur einen gewöhnlichen Aufenthalt kann man haben – Wohnsitze dagegen mehrere.

Wer also in Deutschland eine Wohnung behalten hat und nur 90 Tage im Jahr dort ist, kann unbeschränkt steuerpflichtig sein. Die 183-Tage-Rechnung hätte ihm das Gegenteil suggeriert.

Was ohne Ansässigkeit fehlt

Der zweite Denkfehler betrifft das, was das Modell einbringen soll. Ein Staat, in dem man ansässig ist, liefert nämlich mehr als eine Steuerrechnung:

Was die Ansässigkeit liefertOhne sie
Steueridentifikationsnummer für die Selbstauskunft der BankKontoanträge werden abgelehnt
Ansässigkeitsbescheinigungkeine Entlastung von Quellensteuern
Schutz durch DoppelbesteuerungsabkommenAbkommen setzen Ansässigkeit voraus – ohne sie kein Tie-Breaker
AdressnachweisPlattformen halten Auszahlungen zurück
Kranken- und Sozialversicherungvollständig privat zu organisieren

Was aus Deutschland nachwirkt

  • § 6 AStG. Ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird beim Wegzug ein Veräußerungsgewinn fingiert; seit 2022 nur noch Ratenzahlung in sieben Jahresraten, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Seit 2025 erfasst § 19 InvStG auch Investmentanteile.
  • § 2 AStG. Deutsche Staatsangehörige, die mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuergebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behalten, können zehn Jahre lang erweitert steuerpflichtig bleiben. Wesentlich sind unter anderem eine Beteiligung ab 1 Prozent, nicht-ausländische Einkünfte über 62.000 Euro oder über 30 Prozent der Gesamteinkünfte.
  • §§ 10, 12 AO. Eine Gesellschaft, die faktisch aus Deutschland geleitet wird, hat dort ihre Geschäftsleitungsbetriebsstätte – unabhängig davon, wo sie registriert ist.

Interessant ist der Zusammenhang zwischen den ersten beiden Punkten: Wer nirgends ansässig wird, um § 2 AStG zu entgehen, hat dafür in aller Regel die Nachweisprobleme aus der Tabelle oben – und keinen Abkommensschutz.

Die tragfähige Variante

In der Praxis funktioniert nicht „nirgends ansässig", sondern „an einem Ort ansässig, viel unterwegs". Das ist keine Einschränkung der Freiheit, sondern die Bedingung dafür, dass Bank, Behörde und Plattform mitspielen. Wie sich das aufbauen lässt, steht auf unserer Seite zum Compliance-Wohnsitz in Georgien; die Variante über eine Gesellschaft in den Emiraten unter Firmengründung in Dubai. Die Reihenfolge der Entscheidungen haben wir auf der Seite Digitaler Nomade zusammengestellt.

Beachten Sie besonders: Wer das Modell dennoch fährt, sollte lückenlos dokumentieren, wo er sich wann aufgehalten hat. Im Streitfall ist das Reisetagebuch mit Bordkarten und Kontobelegen das einzige Beweismittel – die Beweislast liegt bei Ihnen.

Vor der Entscheidung klären

  • Verfügen Sie weiterhin über eine Wohnung in Deutschland – auch ein Zimmer?
  • In welchem Staat werden Sie ansässig, und welche Nachweise erhalten Sie dort?
  • Halten Sie Beteiligungen ab 1 Prozent oder Fondsanteile ab 500.000 Euro?
  • Verbleiben wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland?
  • Wie dokumentieren Sie Ihre Aufenthaltstage?

Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Weiter: Digitaler Nomade ohne Wohnsitz, Digitaler Nomade steuerfrei – und die Übersicht auf unserer Seite Digitaler Nomade.

Praxis-Guide Firma gründen in Dubai 2026
Kostenloser Praxis-Guide

Firma gründen in Dubai 2026

25 Seiten zu Gründung, Buchhaltung, Steuern und Bankkonto in den VAE.

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Vielen Dank. Ihr Guide ist unterwegs.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.

Sprechen Sie mit uns

Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Wir bieten Ihnen detaillierte Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sprechen sie mit uns
Author Logo - Spa X Webflow Template

Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

Heading