Steuern

Digitaler Nomade steuerfrei: was rechtlich möglich ist

„Steuerfrei" ist in diesem Zusammenhang fast immer eine Verkürzung. Was es tatsächlich gibt, sind Staaten mit niedriger oder territorialer Besteuerung – und der Weg dorthin führt über eine Ansässigkeit, nicht über deren Abwesenheit. Dieser Beitrag ordnet ein, was rechtlich möglich ist, was nachwirkt und wo die Grenze liegt.

Die Grundregel

Jeder Staat besteuert nach eigenen Regeln. Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) und erfasst dann das Welteinkommen. Wer beides aufgibt, verlässt diese Steuerpflicht – aber nur, wenn er sie tatsächlich aufgibt: Maßgeblich sind die Verhältnisse, nicht die Abmeldung. Wer nirgends ansässig wird, wird nicht steuerfrei, sondern unklar; die praktischen Folgen stehen im Beitrag Digitaler Nomade ohne Wohnsitz.

Die Standorte, die tatsächlich niedrig besteuern

StandortWie besteuert wirdWas dafür nötig ist
Vereinigte Arabische Emiratekeine Einkommensteuer auf Löhne; Gesellschaften 9 % auf den Gewinnteil über AED 375.000, Small Business Relief bis 31.12.2029 bei Umsatz bis AED 3 Mio.Residency, Gesellschaft, Substanz vor Ort
Georgien20 % auf georgische Quellen; ausländische Einkünfte natürlicher Personen sind befreit; Small Business Status 1 % bis 500.000 GEL UmsatzAnsässigkeit über 183 Tage oder HNWI-Status; Aufenthaltstitel
US LLC ohne US-Ansässigkeitsteuerlich transparent – besteuert wird beim Gesellschafter, nach dessen Ansässigkeiteine Ansässigkeit, die niedrig besteuert; Meldepflichten, u. a. Form 5472

Die letzte Zeile ist der am häufigsten missverstandene Punkt: Eine US LLC ist für sich genommen kein Steuermodell. Sie ist transparent – die Steuerfrage entscheidet sich dort, wo der Gesellschafter ansässig ist. Wer in Deutschland sitzt, löst mit einer LLC keine Steuerersparnis aus, sondern einen Typenvergleich und häufig einen Qualifikationskonflikt.

Die Regel, die in Georgien übersehen wird

Ansässige natürliche Personen sind in Georgien von der Steuer auf Einkünfte ohne georgische Quelle befreit (Artikel 82 Abs. 2 lit. u Steuergesetzbuch). Artikel 104 stellt aber klar: Vergütungen für Tätigkeiten, die physisch in Georgien erbracht werden, sind georgische Quelle – unabhängig davon, wo der Kunde sitzt. Wer in Tiflis am Laptop arbeitet, fällt also nicht automatisch unter die Befreiung. Genau dafür existiert der Small Business Status mit 1 Prozent auf den Bruttoumsatz. Die Einordnung im Zusammenhang steht auf unserer Seite zum Compliance-Wohnsitz in Georgien.

Was aus Deutschland nachwirkt

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird beim Wegzug ein Veräußerungsgewinn fingiert. Seit 2022 gibt es keine unbefristete Stundung mehr, sondern sieben Jahresraten, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Seit 2025 erfasst § 19 InvStG auch Investmentanteile ab 1 Prozent oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten je Fonds.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Deutsche Staatsangehörige, die mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuergebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behalten, können zehn Jahre lang erweitert steuerpflichtig bleiben.
  • Betriebsstätte (§§ 10, 12 AO). Wird die ausländische Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, entsteht dort eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte mit unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht.
  • Quellensteuern bleiben. Deutsche Mieteinnahmen, Dividenden und Veräußerungen deutscher Immobilien werden weiterhin in Deutschland erfasst.

Wie wir das einordnen

Die belastbare Formulierung lautet nicht „steuerfrei", sondern „niedrig besteuert, an einem Ort, an dem ich nachweisbar ansässig bin". Der Unterschied ist kein sprachlicher: Das erste Modell hält keiner Prüfung stand, das zweite ist Routine. Wer die Ansässigkeit sauber aufbaut, die deutschen Nachwirkungen vorher rechnet und die Gesellschaft dort leitet, wo sie sitzt, hat eine Struktur, die auch in fünf Jahren noch trägt.

Beachten Sie besonders: Rechnen Sie die Wegzugsbesteuerung, bevor Sie gehen. Sie ist der einzige Posten in dieser Aufzählung, der sich nachträglich kaum noch gestalten lässt.

Vor der Entscheidung klären

  • In welchem Staat werden Sie ansässig – und ab welchem Tag?
  • Halten Sie Beteiligungen ab 1 Prozent oder Fondsanteile ab 500.000 Euro?
  • Wo wird Ihre Gesellschaft tatsächlich geleitet?
  • Wo arbeiten Sie physisch – und was folgt daraus im Zielstaat?
  • Bleiben Einkünfte oder Vermögen in Deutschland zurück?

Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Weiter: Perpetual Traveler und Steuern, US LLC und Steuern in Deutschland – und die Übersicht auf unserer Seite Digitaler Nomade.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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