Steuern

Dubai Steuern als Privatperson: Was wirklich anfällt

Der Ausgangspunkt

Als Privatperson zahlen Sie in den Emiraten keine Einkommensteuer – weder auf Gehalt noch auf Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an; die Beitragspflicht gilt nur für Staatsangehörige der VAE und der übrigen Golfstaaten. Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es auf Bundesebene nicht.

Das ist die Hälfte des Bildes. Die andere Hälfte besteht aus drei Punkten, die regelmäßig übersehen werden.

Punkt 1: Wo die Körperschaftsteuer auch Privatpersonen trifft

Natürliche Personen unterliegen der Körperschaftsteuer, sobald sie in den Emiraten geschäftlich tätig sind und daraus im Kalenderjahr mehr als AED 1 Mio. Umsatz erzielen (Cabinet Decision No. 49 of 2023). Maßgeblich ist der Umsatz aus der Geschäftstätigkeit, nicht das Gesamteinkommen.

Ausdrücklich nicht als Geschäftstätigkeit gelten:

  • Arbeitslohn aus einem Anstellungsverhältnis
  • Personal Investment – Kapitalerträge und Dividenden im Privatvermögen, soweit dafür keine Lizenz erforderlich ist
  • Real Estate Investment – Mieteinnahmen aus privat gehaltenen Immobilien, soweit nicht lizenzpflichtig

Ein angestellter Manager mit einem Depot und einer vermieteten Wohnung bleibt damit vollständig außerhalb der Körperschaftsteuer. Ein Freelancer mit Lizenz und AED 1,2 Mio. Umsatz nicht.

Punkt 2: Die Abgaben, die es doch gibt

  • Housing Fee: Dubai erhebt 5 Prozent der vertraglichen Jahresmiete, eingezogen über die Stromrechnung.
  • Umsatzsteuer: 5 Prozent auf die meisten Waren und Dienstleistungen – als Konsument tragen Sie sie im Preis.
  • Verbrauchsteuern: auf Tabak und E-Zigaretten sowie Energydrinks 100 Prozent; für gesüßte Getränke gilt seit dem 1. Januar 2026 ein nach Zuckergehalt gestaffeltes Modell.
  • Tourism Dirham: AED 7 bis 20 pro Hotelzimmer und Nacht, höchstens für 30 Nächte.
  • Einfuhrzoll: 5 Prozent auf den CIF-Wert eingeführter Waren.
  • Gebühren für Visa, Emirates ID, Beglaubigungen und Registervorgänge – zusammen der größte Einnahmeposten des Bundeshaushalts, wie wir im Beitrag Wie finanziert sich Dubai ohne Steuern? aufgeschlüsselt haben.

Punkt 3: Deutschland gibt nicht automatisch auf

Der wichtigste Teil betrifft nicht die Emirate, sondern den Herkunftsstaat. Drei Anschlusspunkte bleiben auch nach dem Umzug bestehen:

Wohnsitz nach § 8 AO

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nicht durch die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt; diese entfaltet nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung „allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung“. Wer die deutsche Wohnung behält und weiterhin nutzen kann, hat weiterhin einen deutschen Wohnsitz. Eine Tagesgrenze kennt § 8 AO nicht – und die 183-Tage-Regel greift gegenüber den Emiraten nicht, weil das Doppelbesteuerungsabkommen seit dem 31. Dezember 2021 außer Kraft ist.

Beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG

Deutsche Einkünfte bleiben steuerpflichtig – insbesondere Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien. Sie werden veranlagt, auch wenn Sie in Dubai leben.

§ 6 AStG und § 2 AStG

Die Wegzugsbesteuerung greift bereits ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; gegenüber Drittstaaten wie den Emiraten sieht § 6 Absatz 4 AStG sieben gleiche Jahresraten vor, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung. Seit dem 1. Januar 2025 sind auch Investmentfondsanteile im Privatvermögen erfasst. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann bei deutscher Staatsangehörigkeit und fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen im Inland weitere zehn Jahre nachwirken; ob ihre Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall über einen Belastungsvergleich zu prüfen.

Fazit

Für eine Privatperson ist Dubai steuerlich attraktiv, aber nicht abgabenfrei – und der eigentliche Prüfpunkt liegt in Deutschland, nicht in den Emiraten. Die vollständige Systematik mit Prüfreihenfolge finden Sie auf unserer Seite Steuern in Dubai.

Stand: 3. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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