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Firma gründen in Dubai als Schweizer: Der bessere Ausgangspunkt

Von den drei deutschsprachigen Ländern haben Schweizer beim Schritt nach Dubai den mit Abstand günstigsten Ausgangspunkt. Das liegt nicht an den Emiraten – dort gelten für alle dieselben Regeln –, sondern an dem, was der Wegzug zu Hause auslöst. Oder eben nicht auslöst.

Drei Länder, drei Ausgangslagen

Deutschland hat seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr mit den VAE. Österreich hat eines, ist aber 2023 auf die Anrechnungsmethode gewechselt. Die Schweiz hat ein Abkommen, das seit 2013 anwendbar ist – und sie wendet grundsätzlich weiterhin die Befreiungsmethode an.

LandAbkommen mit den VAEWegzugssteuer auf private Anteile
Deutschlandseit Ende 2021 keinesja, § 6 AStG ab 1 % Beteiligung
Österreichja, seit 2023 Anrechnungja, § 27 Abs. 6 EStG
Schweizja, grundsätzlich Befreiunggrundsätzlich keine

Beide Schweizer Vorteile verdienen einen genaueren Blick – und beide haben Bedingungen.

Vorteil eins: die Befreiungsmethode

Einkünfte, deren Besteuerung das Abkommen den Emiraten zuweist, nimmt die Schweiz von der eigenen Besteuerung aus, üblicherweise unter Progressionsvorbehalt. Wer vollständig in die Emirate zieht und in der Schweiz keine steuerbaren Einkünfte mehr hat, spürt auch den Progressionsvorbehalt nicht mehr. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum DBA Schweiz–VAE.

Entscheidend ist das Wort „zuweist": Das Abkommen hilft nur, wem die VAE-Ansässigkeit auch abkommensrechtlich zusteht. Wer formal abgemeldet ist, aber faktisch weiter in Zürich lebt, hat vom Abkommen nichts.

Vorteil zwei: keine Wegzugssteuer auf private Beteiligungen

Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei – und ein deutsches Gegenstück zur Wegzugsbesteuerung auf privat gehaltene Gesellschaftsanteile existiert nicht. Der Wegzug löst auf solche Anteile regelmäßig keine fiktive Veräußerungssteuer aus.

Die Grenzen: Wer als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird oder Anteile im Geschäftsvermögen hält, spielt nach anderen Regeln. Und die Steuerpflicht bis zum Wegzugstag bleibt selbstverständlich bestehen.

Woran es trotzdem hakt

Die Schweizer Ausgangslage ist gut, aber nicht bedingungslos. Vier Punkte sehen wir in der Praxis immer wieder:

  • Der Lebensmittelpunkt. Die Abmeldung ist ein Verwaltungsakt, die Verlagerung des Lebensmittelpunkts eine Tatsachenfrage. Familie, Wohnung und wiederkehrende Aufenthalte in der Schweiz wiegen schwerer als jedes Formular.
  • Liegenschaften. Schweizer Immobilien bleiben in der Schweiz steuerpflichtig – daran ändert weder Wegzug noch Abkommen etwas.
  • Vorsorgegelder. Beim Bezug von Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben nach dem Wegzug fällt eine Quellensteuer an, deren Höhe vom Kanton der Vorsorgeeinrichtung abhängt. Der Zeitpunkt und die Reihenfolge des Bezugs sind Planungsfragen.
  • AHV und Vorsorgelücke. Mit dem Wegzug endet die Versicherungspflicht – was langfristig fehlt, sollte bewusst ersetzt werden.

Die Dubai-Seite

In den Emiraten läuft die Gründung für Schweizer wie für alle: Freezone oder Mainland, Lizenz nach Tätigkeit, 100 Prozent Eigentum, Corporate Tax von 9 Prozent auf den Gewinnteil oberhalb von AED 375.000 und keine Einkommensteuer auf Ebene der Person. Lizenz und Registrierung funktionieren aus der Ferne, Schweizer Dokumente je nach Anforderung mit Apostille; für Medical Check und Emirates ID braucht es die Anreise.

Wie die Nachbarn im Vergleich dastehen, zeigt der Beitrag zur Firmengründung aus Österreich – dort hat sich seit 2023 mehr geändert, als viele wissen.

Wie wir das einordnen

Aus der Begleitung deutschsprachiger Mandanten: Schweizer Fälle sind meist die unkompliziertesten – nicht, weil weniger zu tun wäre, sondern weil das Heimatrecht weniger Fallen stellt. Die Arbeit verlagert sich dafür auf die Nachweisseite: saubere Abmeldung, belegbare Ansässigkeit in den Emiraten, ein Alltag, der zur Papierlage passt.

Beachten Sie besonders: Der häufigste Schweizer Fehler ist der halbe Wegzug – Wohnung behalten, Wochenenden zu Hause, Geschäftsleitung faktisch aus der Schweiz. Damit kippt nicht nur der Abkommensschutz; auch die Gesellschaft kann steuerlich in die Schweiz gezogen werden.

Unser Rat: Erst den Wegzug als Ganzes planen – Ansässigkeit, Liegenschaften, Vorsorge –, dann die Gesellschaft gründen. Die Gründung ist der schnellste Teil; die Ansässigkeit ist der, der über das Ergebnis entscheidet.

Vor der Gründung klären

  • Wann und wie wird der Schweizer Wohnsitz aufgegeben – und was bleibt zurück?
  • Gibt es Liegenschaften, die weiter in der Schweiz besteuert werden?
  • Wann werden Vorsorgegelder bezogen, und in welchem Kanton sitzt die Einrichtung?
  • Von wo wird die Dubai-Gesellschaft nachweisbar geleitet?
  • Wie wird die VAE-Ansässigkeit dokumentiert – Aufenthalte, Wohnung, Tax Residency Certificate?

Stand: 2. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall – Schweizer Steuerrecht gehört in die Hände eines Schweizer Beraters.

Ablauf, Kosten und Strukturwahl im Überblick finden Sie auf unserer Seite zur Firmengründung in Dubai.

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25 Seiten zu Gründung, Buchhaltung, Steuern und Bankkonto in den VAE.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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