Eine Immobilie ist der unbeweglichste Teil eines Vermögens – sprachlich und tatsächlich. Genau das macht sie in Krisen zum Sonderfall: Man kann sie weder verlagern noch kurzfristig verkaufen, und die übliche Absicherung greift ausgerechnet im Ernstfall nicht. Dieser Beitrag ordnet ein, was rechtlich gilt und was daraus für die Vermögensstruktur folgt.
Krieg beendet kein Eigentum. Das Grundbuch bleibt bestehen, der Eigentümer bleibt eingetragen, und Ansprüche gehen nicht dadurch unter, dass eine Situation unklar ist. Was in Frage steht, ist etwas anderes: die Substanz des Gebäudes, die Nutzbarkeit, die Ertragsfähigkeit und die Handelbarkeit. Alle vier können verloren gehen, während das Eigentum formal fortbesteht.
Marktgängige Wohngebäudebedingungen schließen Kriegsschäden aus. In den Musterbedingungen VGB 2025 heißt es, dass Schäden „durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand" nicht versichert sind – ausdrücklich ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Derselbe Ausschluss gilt für innere Unruhen und Kernenergie.
Die Formulierung ist wichtiger, als sie klingt: Der Ausschluss greift auch dann, wenn der Krieg nur eine von mehreren Ursachen war. Eine Zusatzdeckung für dieses Risiko ist im Privatkundenmarkt nicht üblich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Entschädigung für künftige Kriegsschäden an Immobilien in Deutschland gibt es nicht. Artikel 120 GG regelt lediglich, wer die Kriegsfolgelasten trägt – also eine Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern, keinen individuellen Anspruch. Historisch wurden Kriegs- und Vertreibungsschäden in Deutschland nachträglich über das Lastenausgleichsgesetz von 1952 ausgeglichen, finanziert durch eine Abgabe auf erhaltenes Vermögen; die Zahlungen liefen bis 1979 und werden seither nicht mehr erhoben.
Der aktuellste Referenzfall ist gut dokumentiert. Der Europarat schuf mit der Resolution CM/Res(2023)3, verkündet auf dem Gipfel in Reykjavík am 16./17. Mai 2023, das Register of Damage for Ukraine. Seit dem 2. April 2024 können Anträge in 21 Kategorien eingereicht werden; 44 Staaten und die EU sind Mitglieder, erwartet werden Millionen Anträge.
Entscheidend ist, was das Register nicht ist: Es bewertet Ansprüche nicht und ordnet keine Zahlungen an. Es ist die erste von drei geplanten Stufen – Erfassung, später Prüfung, später Entschädigung. Wer daraus für die eigene Planung etwas ableiten will, sollte vor allem eines mitnehmen: Ersatz kommt, wenn überhaupt, sehr spät.
| Risiko | Wirkung | Absicherung |
|---|---|---|
| Substanzschaden | Gebäude beschädigt oder zerstört | durch Kriegsausschluss regelmäßig nicht gedeckt |
| Ertragsausfall | Miete fällt aus, Kredit läuft weiter | Liquiditätsreserve, keine Versicherung |
| Illiquidität | kein Verkauf zu vertretbaren Preisen möglich | Vermögensanteil in liquider Form |
| Verwaltungsrisiko | kein Zugriff, keine Handlungsfähigkeit vor Ort | Vollmachten, Verwalter, dokumentierte Unterlagen |
Immobilien sind in der DACH-Region häufig der größte Einzelposten eines Privatvermögens – und damit das größte Klumpenrisiko. Die Frage nach dem Kriegsfall ist deshalb weniger eine Frage nach dem Krieg als eine nach der Struktur: Wie viel hängt an einem Objekt, an einem Standort, an einer Rechtsordnung, und was bliebe handlungsfähig, wenn dieser eine Punkt ausfällt?
Beachten Sie besonders: Der Kriegsausschluss in der Wohngebäudeversicherung ist kein Detail im Kleingedruckten, sondern die Regel. Wer sein Sicherheitsgefühl aus der Police bezieht, sollte sie an dieser Stelle einmal gelesen haben.
Stand: 3. September 2026. Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag; maßgeblich ist Ihre Police. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiter: Geld sichern im Kriegsfall und Was passiert mit Bankguthaben im Kriegsfall.
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