Visa

Freelance Visa / Freelancer Permit

Ein Freelance Visa erlaubt es Einzelpersonen, in den VAE selbstständig unter eigenem Namen zu arbeiten, ohne eine vollwertige Gesellschaft zu gründen. Grundlage ist ein Freelancer Permit einer Freizone oder Behörde, auf dessen Basis ein Aufenthaltsvisum mit Selbstsponsoring ausgestellt wird. Es eignet sich für Berater, Kreative und Solo-Dienstleister mit überschaubarem Setup.

Definition und Einordnung

Der Freelancer Permit ist eine schlanke Lizenzform: Man arbeitet als Einzelperson in einem definierten Tätigkeitsfeld (etwa Beratung, Medien, IT, Bildung), ohne eine LLC oder FZCO mit Stammkapital zu errichten. Auf Basis des Permits wird ein Residence-Visum ausgestellt, das der Freelancer sich selbst sponsert. Ausgegeben werden solche Permits unter anderem von Freizonen wie GoFreelance (TECOM), IFZA oder RAKEZ; die konkreten Kategorien und Kosten unterscheiden sich je Anbieter.

Vorteile: geringere Kosten als eine volle Gesellschaft, schnelle Einrichtung, Selbstsponsoring. Grenzen: an die Person und das genehmigte Tätigkeitsfeld gebunden, meist kein breiter Handel, eingeschränkte Möglichkeit, Personal zu sponsern.

Abgrenzung

Der Freelancer Permit steht zwischen bloßem Besuchsstatus und einer vollwertigen Free-Zone-Gesellschaft. Wer wachsen, Mitarbeiter einstellen oder breit handeln will, wechselt später oft zur Gesellschaft. Wer dagegen dauerhaft solo berät, bleibt mit dem Freelance-Setup schlank. Für langfristige Planungssicherheit ohne Erneuerungszyklen kann alternativ das Golden Visa interessant sein.

Bedeutung für DACH-Unternehmer

Für DACH-Selbstständige – Coaches, Entwickler, Berater, Kreative – ist das Freelance Visa oft der einfachste Einstieg in eine VAE-Ansässigkeit. Zwei Punkte sind zu beachten: Erstens gilt wie bei jedem Standard-Residence-Visum die 180-Tage-Abwesenheitsregel – wer zu lange abwesend ist, riskiert den Verfall. Zweitens verlagert das Visum allein nicht die Steueransässigkeit: Der deutsche Wohnsitz muss aufgegeben und der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert werden, damit die Einkommensteuerfreiheit greift.

Rechenbeispiel

Ein deutscher UX-Designer beantragt über eine Dubai-Freizone einen Freelancer Permit für „Design Services" (Setup je nach Paket dokumentiert im niedrigen fünfstelligen AED-Bereich) und erhält ein zweijähriges Residence-Visum mit Selbstsponsoring. Er arbeitet für internationale Kunden. Um steuerlich zu profitieren, gibt er seine deutsche Wohnung auf und verbringt den überwiegenden Teil des Jahres in den VAE. Aktuelle Permit-Kategorien und Kosten sind bei der jeweiligen Freizone zu prüfen.

Steuerlich eingeordnet: Erzielt der Designer AED 300.000 Gewinn, bleibt er unter der Freigrenze von AED 375.000 – es fällt keine Corporate Tax an; liegt sein Umsatz unter AED 3.000.000, käme zusätzlich das Small Business Relief in Betracht. Erst bei höheren Gewinnen wird die 9-Prozent-Stufe relevant. Der Permit ist damit auch steuerlich der schlanke Einstieg – vorausgesetzt, Substanz und tatsächliche Verlagerung stimmen, sonst greift die deutsche Besteuerung unverändert.

Freelance Permit oder eigene Gesellschaft?

Die Entscheidung zwischen Freelancer Permit und eigener Free-Zone-Gesellschaft hängt von Umsatz, Wachstum und Kundenstruktur ab. Der Permit ist schlank und günstig, bindet die Tätigkeit aber an die Person und ein genehmigtes Feld; breiter Handel, mehrere Geschäftszweige oder das Einstellen von Personal sind kaum möglich. Eine Gesellschaft kostet mehr, bietet dafür einen breiteren Aktivitätskatalog, die Möglichkeit, Mitarbeiter zu sponsern, und – bei erfüllten Bedingungen – den QFZP-Status mit 0 Prozent auf Qualifying Income. Praktische Faustregel: Wer solo berät und unter der Corporate-Tax-relevanten Schwelle bleibt, startet mit dem Permit; wer skalieren oder ein Team aufbauen will, gründet gleich eine Gesellschaft. In beiden Fällen gilt für den Steuervorteil dasselbe: Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich verlagert werden. Aktuelle Kategorien und Kosten sind bei der jeweiligen Freizone zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Golden Visa Investor (Immobilien), 180-Tage-Abwesenheitsregel, Freihandelszone (Free Zone). Zur Umsetzung: Dubai Residency.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Jeweilige Free Zone (u. a. GoFreelance/TECOM, IFZA, RAKEZ) – offizielle Angaben zu Freelancer Permits
  • ICP (Federal Authority for Identity and Citizenship), icp.gov.ae; u.ae (abgerufen 2026-07-17)