Definition und Einordnung
Der Freelancer Permit ist eine schlanke Lizenzform: Man arbeitet als Einzelperson in einem definierten Tätigkeitsfeld (etwa Beratung, Medien, IT, Bildung), ohne eine LLC oder FZCO mit Stammkapital zu errichten. Auf Basis des Permits wird ein Residence-Visum ausgestellt, das der Freelancer sich selbst sponsert. Ausgegeben werden solche Permits unter anderem von Freizonen wie GoFreelance (TECOM), IFZA oder RAKEZ; die konkreten Kategorien und Kosten unterscheiden sich je Anbieter.
Vorteile: geringere Kosten als eine volle Gesellschaft, schnelle Einrichtung, Selbstsponsoring. Grenzen: an die Person und das genehmigte Tätigkeitsfeld gebunden, meist kein breiter Handel, eingeschränkte Möglichkeit, Personal zu sponsern.
Abgrenzung
Der Freelancer Permit steht zwischen bloßem Besuchsstatus und einer vollwertigen Free-Zone-Gesellschaft. Wer wachsen, Mitarbeiter einstellen oder breit handeln will, wechselt später oft zur Gesellschaft. Wer dagegen dauerhaft solo berät, bleibt mit dem Freelance-Setup schlank. Für langfristige Planungssicherheit ohne Erneuerungszyklen kann alternativ das Golden Visa interessant sein.
Bedeutung für DACH-Unternehmer
Für DACH-Selbstständige – Coaches, Entwickler, Berater, Kreative – ist das Freelance Visa oft der einfachste Einstieg in eine VAE-Ansässigkeit. Zwei Punkte sind zu beachten: Erstens gilt wie bei jedem Standard-Residence-Visum die 180-Tage-Abwesenheitsregel – wer zu lange abwesend ist, riskiert den Verfall. Zweitens verlagert das Visum allein nicht die Steueransässigkeit: Der deutsche Wohnsitz muss aufgegeben und der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert werden, damit die Einkommensteuerfreiheit greift.
Rechenbeispiel
Ein deutscher UX-Designer beantragt über eine Dubai-Freizone einen Freelancer Permit für „Design Services" (Setup je nach Paket dokumentiert im niedrigen fünfstelligen AED-Bereich) und erhält ein zweijähriges Residence-Visum mit Selbstsponsoring. Er arbeitet für internationale Kunden. Um steuerlich zu profitieren, gibt er seine deutsche Wohnung auf und verbringt den überwiegenden Teil des Jahres in den VAE. Aktuelle Permit-Kategorien und Kosten sind bei der jeweiligen Freizone zu prüfen.
Steuerlich eingeordnet: Erzielt der Designer AED 300.000 Gewinn, bleibt er unter der Freigrenze von AED 375.000 – es fällt keine Corporate Tax an; liegt sein Umsatz unter AED 3.000.000, käme zusätzlich das Small Business Relief in Betracht. Erst bei höheren Gewinnen wird die 9-Prozent-Stufe relevant. Der Permit ist damit auch steuerlich der schlanke Einstieg – vorausgesetzt, Substanz und tatsächliche Verlagerung stimmen, sonst greift die deutsche Besteuerung unverändert.
Freelance Permit oder eigene Gesellschaft?
Die Entscheidung zwischen Freelancer Permit und eigener Free-Zone-Gesellschaft hängt von Umsatz, Wachstum und Kundenstruktur ab. Der Permit ist schlank und günstig, bindet die Tätigkeit aber an die Person und ein genehmigtes Feld; breiter Handel, mehrere Geschäftszweige oder das Einstellen von Personal sind kaum möglich. Eine Gesellschaft kostet mehr, bietet dafür einen breiteren Aktivitätskatalog, die Möglichkeit, Mitarbeiter zu sponsern, und – bei erfüllten Bedingungen – den QFZP-Status mit 0 Prozent auf Qualifying Income. Praktische Faustregel: Wer solo berät und unter der Corporate-Tax-relevanten Schwelle bleibt, startet mit dem Permit; wer skalieren oder ein Team aufbauen will, gründet gleich eine Gesellschaft. In beiden Fällen gilt für den Steuervorteil dasselbe: Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich verlagert werden. Aktuelle Kategorien und Kosten sind bei der jeweiligen Freizone zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Golden Visa Investor (Immobilien), 180-Tage-Abwesenheitsregel, Freihandelszone (Free Zone). Zur Umsetzung: Dubai Residency.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Jeweilige Free Zone (u. a. GoFreelance/TECOM, IFZA, RAKEZ) – offizielle Angaben zu Freelancer Permits
- ICP (Federal Authority for Identity and Citizenship), icp.gov.ae; u.ae (abgerufen 2026-07-17)