Steuern

Diese Dinge sollten Sie im Hinblick auf die Körperschaftssteuer 2026 beachten

Diese Dinge sollten Sie im Hinblick auf die Körperschaftssteuer 2026 beachten

Die Körperschaftssteuer ist seit dem 1. Juni 2023 in den VAE in Kraft. Sie wird auf das steuerpflichtige Einkommen von in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmen erhoben.

Eine kompakte Definition mit den wichtigsten Eckdaten finden Sie in unserem Lexikon-Beitrag zur Corporate Tax in den VAE.

Ist die Körperschaftssteuer dasselbe wie die Mehrwertsteuer?

Nein. Als die Regierung der VAE die Corporate Tax ankündigte, hielten viele Unternehmen sie fälschlich für eine ähnliche Steuer wie die Mehrwertsteuer. Beide unterscheiden sich erheblich.

Die Körperschaftssteuer betrifft jedes Unternehmen in den VAE, während die Mehrwertsteuer erst ab bestimmten Umsatzgrenzen greift. Die Mehrwertsteuer ist zudem eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und vom Kunden getragen wird. Die Körperschaftssteuer wird auf den Nettogewinn des Unternehmens erhoben und direkt an den Staat gezahlt – nicht auf Gesamteinnahmen oder Verkaufsvolumen.

Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in den VAE?

  • 0 % auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens bis AED 375.000 pro Jahr
  • 9 % auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens darüber

Große Konzerne mit einem globalen Umsatz über 750 Mio. EUR unterliegen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 zusätzlich der Mindestbesteuerung von 15 % nach Pillar Two.

Wer unterliegt der Körperschaftssteuer?

Grundsätzlich jedes Unternehmen in den VAE, auch in den Freezones. Steuerpflichtig sind unter anderem:

  • Natürliche Personen, die in den VAE ein Geschäft oder eine Geschäftstätigkeit ausüben – allerdings erst ab einem Jahresumsatz von AED 1 Mio. aus dieser Tätigkeit
  • Ausländische juristische Personen mit ständiger Niederlassung in den VAE
  • Gesellschaften mit Sitz in den VAE oder mit Ort der Geschäftsleitung in den VAE

Ausgenommen sind unter anderem staatliche und öffentliche Einrichtungen, regulierte Investmentfonds, Unternehmen der Rohstoffgewinnung, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche und private Pensionsfonds.

Anmeldung zur Corporate Tax

Die Registrierung läuft über das Portal der Federal Tax Authority. Einzureichen sind:

  • Emirates ID
  • Gewerbeschein
  • Reisepass
  • Finanzunterlagen
  • Angaben zu Geschäftsaktivitäten und Unternehmensstruktur

Nach Prüfung erhält das Unternehmen eine Steuerregistrierungsnummer (TRN). Üblich sind rund 20 Werktage; bei Rückfragen kann es länger dauern.

Achten Sie auf die Frist: Die Registrierung ist binnen drei Monaten ab Gründung vorzunehmen. Wer sie versäumt, zahlt AED 10.000. Die Steuererklärung ist innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen; zum selben Termin wird die Steuer fällig.

Mit der Corporate Tax geht eine ordentliche Buchführung einher, die für viele Unternehmer Neuland ist. Wir übernehmen die CT-Registrierung, die laufende Buchhaltung und die Steuererklärung. Wer eine Firma in den VAE gründen möchte, sollte diese Pflichten von Anfang an einplanen.

1. Operative Bereitschaft
  • Separate Abschlüsse je Gesellschaft – das CT-Gesetz schreibt sie in den meisten Fällen vor. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengesellschaften und Joint Ventures.
  • Unterscheiden Sie zwischen qualifizierenden und nicht qualifizierenden Einkünften, achten Sie auf nicht abzugsfähige Ausgaben und nötige Verrechnungspreisanpassungen.
  • Verteilen Sie die Zuständigkeiten im Team klar und halten Sie sie bei Gesetzesänderungen aktuell.
2. Wahlmöglichkeiten prüfen
  • Prüfen Sie, ob Übergangsregeln für Gewinne aus der Zeit vor Inkrafttreten in Betracht kommen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Struktur die Voraussetzungen für eine Tax Group erfüllt – mit der Möglichkeit, Verluste zu verrechnen.
  • Prüfen Sie das Small Business Relief: auf Antrag für Unternehmen unter AED 3 Mio. Umsatz, begrenzt auf Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.
3. Freezone-Präsenz überdenken

In Freezones ist ein Satz von 0 % möglich – aber nur als Qualifying Free Zone Person. Das Anforderungsprofil ist anspruchsvoll:

  • Wägen Sie den QFZP-Status gegen den regulären Satz von 9 % ab, einschließlich des Aufwands für Nachweis und Aufrechterhaltung.
  • Prüfen Sie, ob Transaktionen, Preisgestaltung, konzerninterne Vereinbarungen und Dokumentation angepasst werden müssen.
4. Finanzprofil überprüfen
  • Prüfen Sie Bilanzierungsgrundsätze, die auf die Steuer wirken: Posten im sonstigen Gesamtergebnis, Rückstellungen, Abschreibungen, Neubewertungen.
  • Prüfen Sie wesentliche Ausgaben auf Abzugsfähigkeit – besonders Zinsen und Bewirtung, für die eigene Regeln gelten.
  • Klären Sie, ob im Jahresabschluss latente Steuern auszuweisen sind.
5. Konzernstruktur überprüfen
  • Prüfen Sie, ob die bestehende Struktur eine Tax Group verhindert.
  • Prüfen Sie die Finanzierungsstruktur auf Beschränkungen beim Zinsabzug.
  • Leiten Sie daraus die nötigen Anpassungen ab und setzen Sie sie um.
6. Profil ausländischer Gesellschaften prüfen

Gesellschaften, die außerhalb der VAE gegründet wurden, können wegen ihrer tatsächlichen Präsenz in den VAE steuerpflichtig werden:

  • Ermitteln Sie, welche Geschäftsführer oder leitenden Angestellten die Gesellschaft faktisch aus den VAE heraus leiten.
  • Passen Sie Vorstandszusammensetzung, Befugnisse, Governance und Betriebsmodell an, um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden.
7. Verrechnungspreisprofil planen
  • Stellen Sie sicher, dass das Transaktionsdesign zur Wertschöpfung im Konzern passt.
  • Entwickeln Sie Verrechnungspreisstrategien nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und setzen Sie sie im laufenden Geschäftsjahr um – entweder vor Abschluss des Jahresabschlusses oder über Anpassungen in der CT-Erklärung.
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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei im DIFC Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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