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Holding in Dubai gründen als Deutscher: Steuerfallen und Struktur 2026

Eine Holding in Dubai zu gründen ist für Deutsche vor allem dann sinnvoll, wenn sie selbst nach Dubai ziehen und Beteiligungen künftig von dort halten. In den VAE sind Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen steuerfrei. Die Fallen liegen in Deutschland: Die Einbringung deutscher GmbH-Anteile in eine VAE-Holding wird wie ein Verkauf behandelt, der Wegzug löst die Wegzugsbesteuerung aus, und auf Dividenden deutscher Töchter bleibt Kapitalertragsteuer. Wie wir Holdingstrukturen aufsetzen, zeigt unsere Seite Holdinggesellschaft Dubai.

Holding in Dubai: was die VAE steuerfrei stellen

Nach Art. 23 des Corporate-Tax-Gesetzes sind Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen befreit, wenn alle Bedingungen zusammen erfüllt sind: mindestens 5 % Beteiligung, mindestens zwölf Monate Haltedauer, die Tochter unterliegt einer Besteuerung von mindestens 9 % oder ist eine befreite Person, und höchstens die Hälfte ihres Vermögens besteht aus nicht begünstigten Beteiligungen. Dividenden von VAE-Gesellschaften sind nach Art. 22 ohnehin steuerfrei.

In einer Freezone kann das Halten von Anteilen zu Investitionszwecken eine qualifizierende Tätigkeit sein. Eine Holding als Qualifying Free Zone Person zahlt dann 0 % auf qualifizierende Einkünfte, braucht aber Substanz und einen geprüften Abschluss. Begriffe im Lexikon: Holdinggesellschaft VAE.

ThemaDeutsche SeiteVAE-Seite
Gründung mit bestehenden GmbH-AnteilenEinbringung in Drittstaat-Holding = Realisierung zum gemeinen Wertkeine Steuer
Umzug nach DubaiWegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ab 1 % Beteiligungkeine Einkommensteuer
Dividende deutsche GmbH an VAE-Holding25 % KapESt zzgl. Soli, 2/5 erstattbar nur mit Substanz (§ 44a Abs. 9, § 50d Abs. 3 EStG)steuerfrei bei Beteiligungsbefreiung
Holding, Gesellschafter wohnt in DeutschlandHinzurechnung passiver Einkünfte möglichCorporate Tax bzw. 0 % als QFZP
Gesellschafter nach Wegzugbis 10 Jahre § 2 und § 5 AStG möglichkeine Einkommensteuer
Infografik: Drei deutsche Steuerfallen beim Aufbau einer Holding in Dubai und wie man sie vermeidet

Falle 1: GmbH-Anteile in die Holding einbringen

Ein steuerneutraler Anteilstausch nach dem Umwandlungssteuergesetz setzt eine übernehmende Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU oder dem EWR voraus. Eine VAE-Holding erfüllt das nicht. Bringst du deine GmbH-Anteile ein, gilt das als Veräußerung zum gemeinen Wert; eine verdeckte Einlage wird nach § 17 EStG ebenso behandelt. Die stillen Reserven werden also sofort besteuert, obwohl kein Geld fließt.

Falle 2: Wegzugsbesteuerung beim Umzug

Ziehst du selbst nach Dubai und hältst mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, besteuert Deutschland den Wertzuwachs, als hättest du verkauft. Voraussetzung sind sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren. Auf Antrag zahlst du in sieben Jahresraten, meist gegen Sicherheit. Ausführlich im Beitrag Wegzugsbesteuerung und im Lexikon.

Beachte besonders: Wer zuerst die Holding gründet und dann umzieht, löst unter Umständen beide Tatbestände aus. Die Reihenfolge entscheidet über die Steuerlast.

Falle 3: Quellensteuer und Substanz der Holding

Schüttet eine deutsche GmbH an eine VAE-Holding aus, behält sie 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ein. Eine ausländische Kapitalgesellschaft kann zwei Fünftel davon erstattet bekommen. Das Gesetz erklärt dafür aber die Missbrauchsregel des § 50d Abs. 3 EStG für anwendbar: Hat die Holding keine eigene Wirtschaftstätigkeit und hätten ihre Gesellschafter selbst keinen Anspruch, entfällt die Erstattung. Eine Briefkasten-Holding verliert diesen Vorteil also.

Bleibst du in Deutschland wohnen, kommt die Hinzurechnungsbesteuerung hinzu: Passive Einkünfte einer beherrschten VAE-Holding werden dir zugerechnet, weil 0 % oder 9 % unter der Grenze von 15 % liegen. Für eine operative Tochter statt einer Holding lies den Beitrag Tochtergesellschaft in Dubai gründen.

Wie wir das einordnen

Aus unserer Begleitung: Eine Dubai-Holding funktioniert für Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen und künftige Beteiligungen direkt über die Holding erwerben. Bestehende deutsche GmbHs in eine Holding zu packen, ist dagegen fast immer teuer. Unser Rat: Lass die Wegzugsbesteuerung berechnen, bevor du irgendetwas einbringst, und gib der Holding echte Substanz in Dubai. Für reine Vermögenshaltung kann auch eine RAK Offshore Firma infrage kommen.

Wann eine Holding in Dubai sinnvoll ist

  • Du verlegst deinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Dubai und baust neue Beteiligungen auf.
  • Du hältst Beteiligungen an mehreren Gesellschaften außerhalb Deutschlands und willst Gewinne zentral bündeln.
  • Die Holding bekommt echte Aufgaben: Finanzierung, Steuerung, Personal vor Ort.
  • Die Wegzugsbesteuerung ist berechnet und finanziert, bevor Anteile bewegt werden.

Weniger geeignet ist eine Dubai-Holding, wenn du in Deutschland wohnen bleibst oder nur eine einzelne deutsche GmbH darüber halten willst. Dann überwiegen Hinzurechnung, Quellensteuer und Einbringungsfolgen meist den Vorteil.

Checkliste vor der Holding-Gründung

  • Wohnsitz: bleibst du in Deutschland oder ziehst du nach Dubai?
  • Beteiligungen ab 1 % auf Wegzugsbesteuerung bewertet?
  • Einbringung bestehender Anteile vermieden oder bewusst versteuert?
  • Substanz der Holding: Geschäftsführung, Räume, Personal in Dubai?
  • Beteiligungsbefreiung: 5 %, zwölf Monate, Besteuerung der Tochter geprüft?
  • Meldung nach § 138 Abs. 2 AO eingeplant?
  • Corporate-Tax-Registrierung und Audit der Holding geregelt?

Stand: 3. November 2026. Gesetze, Verwaltungspraxis und Fristen ändern sich; dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Quellen

Abgerufen am 3. November 2026.

Du willst eine Holding in Dubai sauber aufsetzen? Struktur, Steuern und Aufbau findest du auf der Seite Holdinggesellschaft Dubai.

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Hannes Danho

Geschäftsführer – Danho & Partner Wirtschaftskanzlei

Danho & Partner ist eine deutschsprachige Wirtschaftskanzlei in der Meydan Free Zone, Dubai. Wir begleiten Unternehmer aus dem DACH-Raum bei Firmengründung, Steuern und Banking in den VAE.

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